Spediteur
Spediteur ist, wer es übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen. (§ 407 UGB Unternehmensgesetzbuch)
Fakten
Eine Spedition organisiert den Warentransport und übernimmt damit verbundene Nebenleistungen, wie Transportmittelauswahl, Abschluss eines Frachtvertrags und Bearbeiten der Frachtpapiere, Erledigung von Zollanmeldungen (Export/Import/Transit) etc.
Interessenwahrungs- und Sorgfaltspflicht
Der Spediteur hat das Interesse des Auftraggebers wahrzunehmen und seine Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
Haftung Spediteur
Der Spediteur ist verantwortlich (= haftbar) für die sorgfältige Auswahl beauftragter Auftragnehmer (z.B. Frachtführer) gem. gesetzlicher Regelungen im ABGB und UGB; weiters AÖSp und SLVS (Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein)
Haftung Frachtführer (Verkehrsträger Straße)
gem. gesetzlicher Regelung im UGB; weiters CMR
Haftung Frachtführer (andere Verkehrsträger)
- Bahntransport - gem. CIM
- Luftfracht - gem. MÜ (Montrealer Übereinkommen 1999), WA (Warschauer Abkommen) in der Fassung des Haager Protokolls 1955 und weitere Abkommen
- Ocean - gem. internat. Seeschifffahrtsabkommen (Hamburger Regeln 1978) und weitere Abkommen
Selbsteintritt
Bei Selbsteintritt führt der Spediteur die Transportdienstleistung selbst aus und übernimmt zusätzlich zur Haftung als Spediteur auch jene als Frachtführer.
wichtige allgemeine Aufgaben
| Deutsch | Englisch |
| Transportplanung & Bereitstellung geeignetes Transportmittel |
transport planning & providing suitable means of transport |
| Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z.B. Lenk- und Ruhezeiten der LKW-Fahrer / Kabotage) und Einhaltung ausdrücklicher Kundenvorgaben |
compliance with leagl regulations (i.e. driving and rest periods of truck drivers, cabotage) and compliance with customers' specific instructions |
| Einhaltung max. zulässiges Gesamtgewicht und max. zulässige Achslast |
compliance with legal weight limitation and maximum permissible axle load |
| Buchung von Zeitfenstern für Be-/Entladung | booking of time-slots for loading/unloading |
| prompte Info an Auftraggeber bei Abweichungen (z.B. gebuchte Zeitfenster / Schäden am Transportgut) |
immediate information to customer in case of deviations (i.e. booked time-slots / damaged goods) |
Haftung Frachtvermittler
Für seine Dienstleistgung beim Abschluss eines Frachtvertrages erhält der Frachtvermittler KEIN TRANSPORTENTGELT sondern eine Provision, je nach Vereinbarung, vom ausführenden Transportunternehmer oder Auftraggeber oder beiden Parteien.
Beim Frachtvertrag selbst ist der Frachtvermittler kein Beteiligter. Der Frachtvermittler haftet für seine Dienste gem. Bestimmungen im UGB Unternehmensgesetzbuch.
Weblinks
siehe auch
AÖSP - Grundlage für Speditionsvertrag
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
Transportauftrag - Frachtvertrag
Verantwortlicher
Markus Ley
Unterstützung
Thomas Meixner
