Binder-Kundenvorschriften
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Version vom 31. Juli 2014, 06:10 Uhr von Freta (Diskussion | Beiträge)
Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften
Abrechnungsvorschriften
ACHTUNG: BEI ALLE BINDER ENTWEDER DEN CMR IN ORIGINAL MITSENDEN ODER WENN KEIN ORIGINAL CMR VORLIEGT UNBEDINGT DIE AUSFUHRBESCHEINIGUNG MITSENDEN ANSONSTEN AKZEPTIERT BINDER DIE RECHNUNG NICHT
Binder Fügen (Kdnr.101007); Binder Jenbach (Kdnr.120325); Binder St. Georgen (Kdnr.121634)
- Die Akte werden gesammelt siehe Fächer hinter Didi
- Erstellung einer wöchentlichen Sammelrechnung an den jeweiligen Binder, über die Positionen wo Frachtpapiere da sind.
- Zuvor müssen aber die genauen Daten (Pellets oder Schnittholz, Gewicht und Kubikmeter) in den Positionen eingepflegt werden.
- Die genauen Gewichte und Angaben sind den Frachtpapieren zu entnehmen!
- Frachtpapiere werden mit der Sammelrechnung mitgeschickt.
Binder Kösching (Kdnr.125275)
- Die Akte werden gesammelt siehe Fächer hinter Didi
- Erstellung einer wöchentlichen Sammelrechnung an Binder, Kösching über die Positionen wo Frachtpapiere da sind.
- Zuvor müssen aber die genauen Daten (Pellets oder Schnittholz, Gewicht und Kubikmeter) eingepflegt werden.
- Die genauen Gewichte und Angaben sind den Frachtpapieren zu entnehmen!
- ACHTUNG: Für PELLETS und SCHNITTHOLZ wird je eine Sammelrechnung erstellt.
- Frachtpapiere werden mit der Sammelrechnung mitgeschickt.
Belegrückmeldungsvorschriften
siehe auch
Verantwortlicher
Tanja Freund