Incoterms

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Incoterms (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe von freiwilligen Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel.

Fakten

Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt.

Die aktuelle Fassung (Incoterms 2010 - 7. Revision) umfasst insgesamt 11 Klauseln.
Die Incoterms sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder Beschädigung der Ware das finanzielle Risiko trägt (Gefahrübergang). Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Auch Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand werden über sie nicht geregelt.

Vor der Vereinbarung einer Lieferklausel muss geprüft werden, ob die Klausel für die beabsichtigte Transportart überhaupt verwendet werden kann. Bei Verwendung einer ungeeigneten Klausel besteht im Schadensfall keine Klarheit, wo der Gefahrenübergang erfolgt ist. Beispielsweise wird die Schiffstransport-Klausel CIF auch häufig für reine Straßengütertransporte verwendet. Bei dieser Klausel hat der Verkäufer die Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware zu tragen, bis sich die Ware an Bord des Schiffs befindet - bei einem Landtransport kommt die Ware allerdings nie an Bord eines Schiffs.

Gruppierung der Klauseln

Die Incoterms 2010 können nach der Transportart in zwei unterschiedliche Kategorien aufgeteilt werden. Sieben Klauseln können für alle Transportarten eingesetzt werden, vier sind ausschließlich für den Schiffstransport geeignet.

Klauseln für alle Transportarten

EXWEx Works / ab Werk
FCAFree Carrier / Frei Frachtführer
CPTCarriage Paid to / Frachtfrei
CIPCarriage And Insurance Paid To / Frachtfrei versichert
DATDelivered at Terminal/ Geliefert Terminal
DAPDelivered at Place /Geliefert benannter Ort
DDPDelivered Duty Paid / Geliefert verzollt


Klauseln nur für den See- und Binnenschiffstransport

FASFree Alongside Ship / Frei Längsseite Seeschiff
FOBFree On Board / Frei an Bord
CFRCost And Freight / Kosten und Fracht
CIFCost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht


Hier eine grafische und tabellarische Darstellung der Incoterms 2010:

Beschreibung der Klauseln

EXW (Ex Works)

"Ab Werk" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort (z. B. Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.

FCA (Free Carrier)

"Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.

CPT (Carriage Paid To)

"Frachtfrei" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.

CIP (Carriage and Insurance Paid To)

"Frachtfrei versichert" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat. Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab.

DAT (Delivered At Terminal)

"Geliefert Terminal" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird. "Terminal" kann jeder Ort sein, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht, wie z. B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung im Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort entstehen.

DAP (Delivered At Place)

"Geliefert benannter Ort" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.

DDP (Delivered Duty Paid)

"Geliefert verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.

FAS (Free Alongside Ship)

"Frei Längsseite Schiff" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs (z. B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff) im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

FOB (Free On Board)

"Frei an Bord" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

CFR (Cost and Freight)

"Kosten und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.

CIF (Cost, Insurance and Freight)

"Kosten, Versicherung und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.


Klauseln im Intermodalen Bereich

Diese Klausen sind nicht ICC konform werden aber nach wie vor im Intermodalen Bereich verwendetund haben folgende Bedeutung

FOR und FOT

"Frei Waggon-LKW" (FOR - FOT - free on rail-truck, d.h. Hub ist inkludiert)

Übergang der Gefahren und der Kostenlast vom Verkäufer auf den Käufer bei Übergabe des beladenen Waggons-LKW an den Frachtführer (z.B. Bahn, Spedition) am vereinbarten Abgangsort.

FOG

"Frei auf Grund" (FOG - free on ground, d.h. Hub ist inkludiert)

Der CTR. am Waggon wird am vereinbarten Ort/Terminal abgestellt.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Astrid Baumgartner