ENS
Entry Summary Declaration
unter Entry Summary Declaration versteht man eine Summarische Eingangsanmeldung gem. ICS-Vorschriften.
Fakten
Seit dem 1. Januar 2011 ist die Abgabe der Summarischen Eingangsanmeldung (ENS) in der EU verpflichtend.
Für einkommende Waren ist die ENS 24 Stunden vor Beladung in Übersee der ersten europäischen Zolleingangsstelle zur Durchführung einer Risikoanalyse zu übermitteln. Zur Meldung verpflichtet ist in der Regel der Beförderer (d.h. der Reeder).
Wer ist für die Abgabe der summarischen Anmeldung verantwortlich?
Im Rahmen der Einfuhr ist die summarische Anmeldung von der Person abzugeben,
• die die Waren in das Zollgebiet verbringt oder
• die die Verantwortung über die Beförderung hat oder
• die im Namen des Verbringers/Beförderers handelt (nur Einfuhr),
• die in der Lage ist, die betreffenden Waren der zuständigen Zollbehörde zu gestellen oder sie ihr gestellen zu lassen, oder
• die als Vertreter einer der vorstehend genannten Personen auftritt.
Wo ist die ENS abzugeben?
Die ENS ist bei der tatsächlichen Eingangszollstelle abzugeben.
Inhalte der ENS
In der Tabelle sind die Sicherheitsdaten angeführt, die Bestandteil der ENS sind. Die Daten, die ohnedies Bestandteil der Zollanmeldung sein müssen, werden in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt.
Kennnummer der Sendung (Unique Consigment Reference Number, UCR)
Nummer des Frachtpapiers
Person, die die summarische Anmeldung abgibt
Beförderer
Meldeanschrift (nur bei Schiff)
Nummer der Beförderung
Code des ersten Ankunftsorts
Datum und Uhrzeit der Ankunft am ersten Ankunftsort im Zollgebiet
Codes für die zu durchfahrenden Länder
Code für den Entladeort
Versandzeichen (nur bei Schiff)
Kennnummer des Beförderungsmittels für Containerfracht
UN-Gefahrgutnummer
Beförderungskosten, Code für die Zahlungsweise
Kennnummer für besondere Umstände
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager