Ursprungserklärung
Aus Logistik-Wiki
Eine Ursprungserklärung ist eine vereinfachte Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.
Fakten
Falls der erklärte Warenwert € 6.000,- (Stand Dez. 2013) überschreitet muss die Ursprungserklärung (genau so wie EUR.1, Ursprungserklärung-MED, EUR-MED und A.TR) entweder von einem zugelassenen Exporteur ausgestellt (erkennbar an der erteilten Berechtigungsnummer in dessen Erklärung) oder vom zuständigen Zollamt bestätigt worden sein.
Weblinks
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Praeferenznachweise/Ausfertigung-nicht-foermlicher-Praeferenznachweise/Ursprungserklaerung-auf-der-Rechnung/ursprungserklaerung-auf-der-rechnung.html Ursprungserklärung auf der Rechnung gem. zoll.de
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager