DPA-Lieferantenvorschriften

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Hier findest Du lieferantenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften

Abrechnungsvorschriften

Belegrückmeldungsvorschriften

Bei Crossdocking-Rechnungen für Irland und Englandtransporte wird von DPA immer ein Beiblatt über die abgerechneteten Lieferscheinnummern mitgeschickt. Im Frachtbrief F7 und nach Lieferscheinnummer suchen. Pfeil nach unten damit man in den T1-Auftrag springt und dort sind die Kosten eingegeben. RE-Nummer und Fremdbelegdatum eintragen (wird mit SONSTIGER FAKTURA BEGUTSCHRIFTET) und in der Abrechnungsbearbeitung (bei mehreren Crossdocks) als Sammelgutschrift ausdrucken.

  • Sind die Kosten im FB noch nicht eingetragen oder der Preis stimmt nicht, Kopie der Rechnung an Helmut Marschik. (Julia Gschwentner überprüft die Rechnung)


  • Rechnungen für Ocean (Exporte)

Im FB F7 und im Feld SHP: SHP000XXXXX, (SHP-Nummer auf DPA Rechnung unter 'Ihre Bestell-Nr.: ' eingetragen) und bei Firma 1 eintragen. F8. Es wird der AVI angezeigt Pfeil nach unten und die abgerechneten Reisen werden angezeigt. In der Belegrückmeldung die Reisen abhacken, Rechnungsdatum, Fremdbelegdatum und unbedingt auch in den Nebenkosten Fremdbelegnummer und Rechnungsdatum eintragen. Falls abgerechnete Kosten nicht übereinstimmen, Kopie der Rechnung an Helmut Marschik.

siehe auch

Verantwortlicher

Caroline Fischbacher