Fallbackverfahren
Bei Störungen des e-Zollsystems NCTS ist eine digitale Übermittlung der Zollanmeldungen nicht möglich. Durch Anwendung des Fallbackverfahrens oder Ausfallverfahrens erfolgt die Übermittlung der Anmeldungen oder Mitteilungen an das für den Warenort/Amtsplatz zuständige Zollamt entweder durch direkte Vorlage beim zuständigen Kundenteam bzw. Kontrollmanager oder per Fax oder per e-Mail zu erfolgen.
Fakten
Das Fallbackverfahren ist nur anwendbar wenn vom Bundesminsiterium für Finanzen per E-Mail-Aussendung für die Anwendung freigegeben. Wenn NCTS wieder ordnungsgemäß funktioniert, wird das Fallbackverfahren mit neuerlichem e-Mail für beendet erklärt.
anwendbar ist, richtet sich nach den außenhandelsrechtlichen Bestimmungen jenes Landes, wo die Ware importiert werden soll.
Weblinks
Ablauf Fallbackverfahren gem. österr. Zollverwaltung
siehe auch
Newsletter für Anwendung Fallback 2014
Verantwortlicher
Anton Hager