CMR-Versicherung

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Die CMR-Versicherung des Frachtführers deckt die Risiken aus erlaubten Gefahren während des Transports und ist wertmäßig begrenzt. Die in der CMR-Polizze maximale Versicherungssumme wird durch verschiedene Kriterien weiter reduziert!

Fakten

Die von Berger Logistik eingedeckte Versicherungssumme beträgt zwar € 7.000.000 pro Schadensereignis, wird jedoch von diversen Kriterien herabgesetzt.

Von jedem von uns eingesetzten Subunternehmer benötigen wir eine gültige CMR-Versicherung mit einer Mindestdeckung von € 150.000,- zur Ablage und Verwaltung in der Versicherungsabteilung. Die volle Haftung kommt nur zum Tragen wenn alle CMR-Haftungsbedingungen erfüllt sind.

Frachtkosten, Zölle, u.ä. werden gesondert zur jeweiligen Mindesthaftung ersetzt. (Artikel 23 Abs. 4 CMR)

Einschränkungen der CMR-Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes

Beispielrechnungen für CMR-Haftungsgrenzen

Transp.-Art Bruttogewicht Anzahl Sonderziehungsrecht pro kg Umerechnung SZR in € (*) Haftungssumme
Straße 5.000 kg 8,33 SZR/kg 1,17 € 48.730,50
Straße 25.000 kg 8,33 SZR/kg 1,17 € 243.652,50

(*) Ein SZR ist eine künstliche Währungseinheit, zusammengesetzt mit unterschiedlicher Gewichtung aus EUR, USD, JPY und GBP. Der Kurs des SZR zum Euro ist demnach vairiabel.

Umrechnungstabelle SZR in Euro

Eine Haftungserweiterung ist ausnahmsweise möglich, wenn eine Wertdeklaration, d.h. die Angabe des Wertes des Gutes und des Betrages des besonderen Interesses an der Lieferung, in den Frachtbrief eingetragen wurde. (Artikel 24, 26 CMR) Durch Eintragung der Deklaration wird im Regelfall auch das Frachtentgelt der Fracht erhöht.

Einschränkung der CMR-Haftung bei Lieferfristüberschreitung

Die Haftung bei Lieferfristüberschreitung wird in der CMR auf die einfache Höhe der gezahlten Fracht begrenzt. (Artikel 23 Abs. 5 CMR)

Eine Haftungserweiterung ist ausnahmsweise möglich, wenn eine Wertdeklaration, d.h. die Angabe des Wertes des Gutes und des Betrages des besonderen Interesses an der Lieferung, in den Frachtbrief eingetragen wurde. (Artikel 24, 26 CMR) Durch Eintragung der Deklaration wird im Regelfall auch das Frachtentgelt der Fracht erhöht.

weitere CMR-Haftungseinschränkungen

Frachtkosten, Zölle, u.ä. werden gesondert zur jeweiligen Mindesthaftung ersetzt. (Artikel 23 Abs. 4 CMR)

Güterfolgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Betriebsausfallschäden, etc.) werden nach der CMR nicht ersetzt, können aber möglicherweise durch ein entsprechendes Lieferinteresse, also eine Eintragung des Lieferwertes (d.h. Eintragung des Warenwertes + Deckungslücke) im Frachtbrief indirekt abgedeckt werden. Vermögensschäden, die unabhängig vom Sachschaden als Verspätungsschäden eingetreten sind, sind auf die Höhe der Fracht beschränkt (Artikel 23 Abs. 5 CMR). Jedoch kann eine solche Folge-Haftung im Einzelfall eventuell aus ergänzend anzuwendendem nationalen Recht hergeleitet werden

Reklamationsfristen

Die Reklamationsfristen regeln sich nach Artikel 30 CMR (bei äußerlich erkennbaren Schäden aufgrund Verlust oder Beschädigung des Gutes spätestens bei Ablieferung des Gutes; bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden spätestens binnen 7 Tagen -ohne Sonn- und gesetzliche Feiertage- nach Ablieferung; bei Lieferfristüberschreitungen binnen 21 Tagen ab Zurverfügungstellung beim Empfänger). Die Reklamationen haben schriftlich zu erfolgen.

Verjährung

Die Ansprüche aus dem CMR-Vertrag verjähren im Regelfall in einem Jahr, in den Fällen von vorsätzlichem oder dem Vorsatz gleichstehenden Verschulden in 3 Jahren (Näheres dazu in Artikel 32 Abs. 1 CMR). Der Anspruch wird durch schriftliche Reklamation gehemmt bis zu dem Tag, an dem der Frachtführer die Reklamation schriftlich zurückweist und die beigefügten Belege zurücksendet. (Artikel 32 Abs. 2 CMR)


Weblinks

siehe auch

CMR Versicherungsbestätigung vom 01.04.2014

Bewertung Subunternehmer

CMR-Frachtbrief

Verantwortlicher

Thomas Haslwanter