Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke
Eine Spediteurbescheingigung für Umsatzsteuerzwecke dient dem Auftraggeber einer (innergemeinsschaftlichen) Versendung als Nachweis gegenüber seiner Steuerbehörde, dass der Gegenstand in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verbracht worden ist.
Fakten
Mit der Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bestätigen wir, dass wir den beanannten Transport von einem EU-Land in ein anderes durchgeführt haben.
Wir stellen grundsätzlich keine Gelangensbestätigung aus. Eine Gelangesbestätigung, mit der die Übernahme der beannten Ware bestätigt würde, kann nur der Empfänger ausstellen.
Anwendbarkeit
Wir als Spediteur stellen eine Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber aus.
Beispiel für die Erstellung der Spediteurbescheingung für Umsatzsteuerzwecke in Car_O
Datei:Spediteurbescheinigung.png
Rechtsgrundlagen
Grundlage Deutschland:
- § 6a UStG mit § 17a Abs. 3 UStDV (Innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU)
- § 6 UStG mit § 17a Abs. 3 UStDV (Ausfuhrlieferungen in Drittländer z.B. Schweiz)
Grundlage Österreich:
- § 7 UStG 1994
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager