Spediteur
Spediteur ist, wer es übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen. (§ 407 UGB Unternehmensgesetzbuch)
Fakten
Eine Spedition organisiert den Warentransport und übernimmt damit verbundene Nebenleistungen, wie Transportmittelauswahl, Abschluss eines Frachtvertrags und Bearbeiten der Frachtpapiere, Erledigung von Zollanmeldungen (Export/Import/Transit) etc.
Haftung Spediteur
gem. gesetzlicher Regelungen im ABGB und UGB; weiters AÖSp und SLVS (Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein)
Haftung Frachtführer
gem. gesetzlicher Regelung im UGB; weiters CMR (Straßentransport) und CIM (Bahntransport)
Weblinks
siehe auch
AÖSP - Grundlage Speditionsvertrag
Transportauftrag - Grundlage Frachtvertrag
Verantwortlicher
Anton Hager
