Zuverlässigkeitsüberprüfung
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Version vom 14. Juli 2016, 11:33 Uhr von Surdo (Diskussion | Beiträge)
Eine beschäftigungsbezogene Überprüfung gemäß EU-VO Nummer 2015/1998, Punkt 11.1.4 benötigen Mitarbeiter welche Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben von Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Bekannten Versendern, Bekannten Lieferanten sowie Geschäftlichen Versendern.
Die beschäftigungsbezogene Überprüfung ist bei Zulassung des Unternehmens bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit von neuen Mitarbeitern in das Unternehmen vorzunehmen.
Beschäftigungsbezogene Überprüfung umfasst
- Die Feststellung der Identität der betreffenden Person (zum Beispiel durch Personalausweis),
- die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken (Unterbrechung von mehr als 28 Tagen) mindestens während der letzten 5 Jahre und
- die Aufforderung der betreffenden Person zur Unterzeichnung einer Erklärung, in der sämtliche Straffälligkeiten in allen Staaten des Wohnsitzes mindestens während der letzten 5 Jahre aufgeführt sind.
Der Arbeitgeber muss auf Grundlage dieser Informationen bewerten, ob das Personal im Sicherheitsbereich eingesetzt werden darf oder nicht.
Weblinks
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/pruefung/index.html
siehe auch
Verantwortlicher
Dominique Surkamp