Lieferantenerklärung

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Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben hinsichtlich der (Präferenz-)Ursprungseigenschaft gelieferter Waren macht.

Fakten

Lieferantenerklärungen können grundsätzlich nur bei Warenbewegungen innerhalb der Gemeinschaft verwendet werden (= innergemeinschaftlicher Nachweis über den Warenursprung), außer:

• Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft im Warenverkehr mit bestimmten Ländern

• Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für bestimmte Waren mit türkischem Ursprung im Hinblick auf die paneuropäische Kumulierung (EU+EFTA+türkische EGKS-Waren und Waren der Agrarregelung), die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung und die SAP-Kumulierung.


Eine Lieferantenerklärung bildet ihrerseits die Grundlage für die Ausstellung bzw. Beantragung einer neuen (Präferenz-)Ursprungserklärung.


Weblinks

Wortlaute von Lieferantenerklärungen gem. zoll.de

siehe auch

Langzeitlieferantenerklaerung mit Laendervorgabe nach EG-Verordnung 1207/2001 Version 2013-12 als Word-Dokument

Verantwortlicher

Anton Hager