Unionszollkodex

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Der Zollkodex ist eine vom Rat der Europäischen Union am 12.Oktober 1992 erlassene Verordnung zur europaweiten Vereinheitlichung der Zollvorschriften.

Fakten

Der Zollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaft und regelt in erster Linie die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern anfallen. Der Zollkodex ist nur im Zollgebiet der Gemeinschaft anwendbar und wird teilweise durch die Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung sowie durch nationale Regelungen ergänzt.

Der Zollkodex ist die Zusammenfassung und Harmonisierung aller Zollvorschriften und dient somit der Zollunion der Europäischen Gemeinschaft. Ausgehend vom Konzept des Binnenmarktes enthält der Kodex allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen, welche die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und übrigen Maßnahmen sicherstellen, die im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und Drittländern erlassen wurde.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager