Innergemeinschaftlicher Erwerb

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Als innergemeinschaftlicher Erwerb wird ein eigenständiger Steuertatsbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem der grenzüberschreitende Erwerb von Gegenständen grundsätzlich im Staat des Erwerbers der Umsatzsteuer unterworfen wird.

Fakten

Dem innergemeinschaftlichen Erwerb ligt das Bestimmungslandprinzip zugrunde. Darum geht dem innergemeinschaftlichen Erwerb eine im Lieferstaat in der Regel steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung oder aber ein innergemeinschaftliches Verbringen voraus.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb kann auch durch Privatpersonen erfolgen, wenn eine Lieferung neuer Beförderungsmittel von einem EU-Staat in einen anderen vorfällt.

Weblinks

siehe auch

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Verantwortlicher

Anton Hager