Verbindliche Zolltarifauskunft
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Liegt für eine Ware eine Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) vor, muss diese VZTA vom Anmelder verwendet werden.
Fakten
Eine VZTA kann sowohl vom Anmelder als auch von der Zollbehörde beantragt werden.
Die Erteilung einer VZTA ist grundsätzlich gebührenfrei, sofern keine Untersuchung eines Musters durch die Technische Untersuchungsanstalt ([TUA]) notwendig ist. Die Kosten für die Untersuchung werden von der TUA festgesetzt.
Weblinks
https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/verbindliche-zolltarifauskunft/vzta.html Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) Vorgangsweise und Kontakte
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager