Bischoff Naila-Lademittelvorschriften
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Version vom 26. Juni 2014, 09:29 Uhr von Plasi (Diskussion | Beiträge)
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Lademitteltausch "JA":
- Nicht getauschte Europaletten werden uns (zu je 10,00 EUR) verrechnet.
- Rückgaben werden nur bei der Ladestelle anerkannt!!!
- Nicht erhaltene Europaletten (Emfpänger) müssen wieder abgeholt werden.
AUSNAHME: wenn eine Eingangsrechnung eintrifft, wo bei der Lade- u. Entladestelle nicht getauscht wurde:
- dann soll/muss man dies mit dem Auftraggeber abstimmen ob eine eventuelle Stornierung der Rechnung möglich ist.
Lademitteltausch "NEIN":
- wenn es sich um Europaletten handelt muss grundsätzlich ein Palettenschein ausgestellt werden!
siehe auch
Verantwortlicher
Caroline Fischbacher