Konzernzugehörigkeit
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Als Konzern bezeichnet man einen Zusammenschluss rechtlich selbständiger, aber wirtschaftlich voneinander abhängiger Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe.
Das "bestimmende" bzw. übergeordnete Unternehmen wird dabei als Muttergesellschaft (auch: Obergesellschaft), die abhängigen Unternehmen werden als Tochtergesellschaften (auch: Untergesellschaft) bezeichnet.
Der Konzern ist die klassische Organisationsform für Großunternehmen und v.a. die börsennotierten Unternehmen mit oftmals hunderten von Tochtergesellschaften.
Ablauf
- im Car_O werden von Julia Wimmer diverse Kunden bzw. Frächter in verschiedene Konzerne unterteilt bzw. zugeordnet;
- diese werden dann mit einer „Konzern-Mutter“ versehen und im Speditionsprogramm unter Adressen und Übersicht eingetragen und gespeichert;
- ebenfalls wird unterschieden in Wert1 (Direktkunde, KeyAccount, Spedition, sonstiger Kunde, Vermittler) und in Wert2 (Chemie, Getränke alkoholfrei, Getränke alkoholisch, Handel, Holz, Industrie, Lebensmittel, Pharma, Sonstiges, Stahl)
siehe auch
Verantwortlicher
Julia Wimmer