Factsheet Lieferung Kaffee durch Deutschland
Da Kaffee und Kaffeeprodukte in Deutschland als Verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten ist zur Sicherstellung der deutschen Kaffeesteuer eine Überwachungsmeldung an das Hauptzollamt Stuttgart gesetzlich vorgeschrieben.
| Kaffee- oder Kaffeeprodukte | von | Transit durch Deutschland | nach | Überwachungsdokument erforderlich |
|---|---|---|---|---|
| EU-Mitgliedstaat | Durchfuhr durch DE | anderes EU-Land oder Schweiz !! Formular 1843 an HZA Stuttgart (*) | ||
| EFTA-Land (z. B. Schweiz) | Durchfuhr durch DE | anderes EU-Land oder EFTA-Land!! Formular 1843 an HZA Stuttgart (*) |
(*) Wenn Kaffee im Versandverfahren (T1) im Transit durch Deutschland, ist KEIN zusätzliches Dokument erforderlich. Ein T2 gilt nicht als ausreichend! Bei T2 ist die Durchfuhr von Kaffee/Kaffeeprodukten ist eine Meldung mit Formular 1843 an das HZA Stuttgart erforderlich.
= siehe auch =
= Verantwortlicher =
Vorname Nachname
<!-- zugehörig zu folgenden Kategorien -->
<!-- zugehörig zu Zertifizierungen -->
<!-- zugehörig zu Struktur -->
<!-- zugehörig zu Prozessen -->
<!-- zugehörig zu Kunden -->
<!-- zugehörig zu Dienstleister -->
<!-- zugehörig zu Sammlungen -->