Zugelassener Warenort

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Durch „e-zoll“ wird die Gestellung der Ware und die Überführung in ein Zollverfahren auch außerhalb des Amtsplatzes ermöglicht. Für jeden Spediteur, der am NCTS teilnimmt, kann auf Antrag das Firmengelände seines Kunden als zugelassener Warenort bewilligt werden. Das Firmengelände eines Kunden kann für beliebig viele Spediteure als Zugelassener Warenort genehmigt werden.

Fakten

Die Abfertigung erhält denselben Stellenwert wie die am Amtsplatz. Die am zugelassenen Warenort gestellten Waren befinden sich nach Beendigung des vorangegangenen Verfahrens (z.B. Versandverfahren) bis zur Überlassung in das beantragte Verfahren in der vorübergehenden Verwahrung.

Falls eine Verwiegung der Waren zur aus handelsstatistischen Gründen oder zur Ermittlung des Gewichtszolls notwendig ist, ist auch eine geeichte Waage, die für die Verwiegung geeignet ist, ein Bewilligungserfordernis.

TIN

Unter TIN (Trader Identification Number) ist eine, jedem an einem Verfahren Beteiligten einmalig zugewiesene Identifizierungsnummer zu verstehen. Seit dem 01.09.2009 wird die TIN für Personen durch die EORI ersetzt und nur mehr für zugelassene Warenorte verwendet.

genehmigte TIN für Berger Logistik GmbH

genehmigter RIN Name Strasse PLZ Ort Anwendung
AT0931092501653 Berger Logistik GmbH Rettenbach 10 a 6241 Radfeld Firmenzentrale
AT0939631043378 Berger Logistik GmbH Graz - Zoll-Eigenlager Typ A der Flughafen Graz Betriebs GmbH Flughafenstr. 51 8073 Feldkirchen Im- u. Exporte und Versandverfahren Abgang
AT0939918758069 Berger Truck Service GmbH Gewerbepark 16 6300 Wörgl -
AT0938378679649 Red Bull Logistikcenter Zementwerkstr. 33 6713 Ludesch Im- u. Exporte RB und RB IP
AT0931512211803 Red Bull Service Produktionswerk Betriebsgeb. Am Hängenden Stein 1 6713 Ludesch Importe nach ausdrücklicher Anweisung durch RB IP
AT0932150879217 Sunpor Werk I Stattersdorfer Hauptstr. 48 3100 St. Pölten Exporte
AT0936104137015 Sunpor Werk II AT0936104137015 3105 St. Pölten-Radlberg Exporte
AT0932286790047 Sunpor Lager Gruber Linzer Str. 94 3100 St. Pölten Exporte
AT0938939174845 Sunpor LTS Neuninger Gewerbering 3 3484 Grafenwörth Exporte

Zollaufsicht

Dieser zugelassene Warenort unterliegt der Zollaufsicht und der Zollbehörde muss der uneingeschränkte Zugang zur Durchführung der Kontrollen gewährt werden. Bei der Abgabe des Antrags auf Bewilligung (Formular Za 283) zum zugelassenen Warenort muss auch zumindest eine Kontaktperson als Ansprechpartner, für den Fall der Kontrolle (Beschau durch Organe der Zollverwaltung) der angemeldeten Sendung durch die Zollbehörde oder für Rückfragen, benannt werden (Formular Za 284).

Im Falle der Kontrolle der Warensendung, die nach Abgabe der Anmeldung oder der Predeclaration (Vorinformation der Zollstelle) angekündigt wird, ist die Anwesenheit dieser befugten Ansprechperson erforderlich. Hierbei hat sie die Pflichten des Anmelders bei der Durchführung der Warenkontrolle sicher zu stellen. Falls für die Durchführung der Warenkontrolle oder sonstiger Amtshandlungen Hilfsmittel oder Hilfskräfte erforderlich sind, sind diese vom Bewilligungsinhaber kostenlos beizustellen. Es wird sich dabei in der Praxis um Entladehilfsmittel wie Gabelstapler und Bedienpersonal handeln.

Die Anzahl der zugelassenen Warenorte ist nicht limitiert. Falls die Behörde an dem zugelassenen Warenort keinen oder nur sehr eingeschränkt mobile Internetzugang hat, ist auch ein Internetzugang zur Verfügung zu stellen.

Ablauf einer Zollabfertiung

Bei einer Ausfuhr beispielsweise wird die Ausfuhranmeldung vom Spediteur aufgrund der von seinem Kunden gelieferten Angaben erstellt und dem Zoll übermittelt. Der Spediteur erhält eine Meldung über die Annahme oder Nichtannahme der Anmeldung.

Wenn die Anmeldung den Formerfordernissen entspricht, ist sie anzunehmen und nach erfolgter Risikoanalyse erhält der Spediteur die Mitteilung über die Freigabe der Sendung oder die Verständigung, dass eine Kontrollentscheidung getroffen worden ist. In letzterem Fall sind das Eintreffen der Zollbeamten und die Zollkontrolle am zugelassenen Warenort abzuwarten.

Wenn die Sendung freigegeben wird, werden die Daten der Anmeldung mit der CRN (Customs Reference Number) freigegeben und der Spediteur sendet sie als pdf.File an den Kunden. Nach erfolgtem Ausdruck der Anmeldung kann der Transportvorgang erfolgen. Hausbeschau oder der Weg zur Abfertigung am Amtsplatz entfallen und über die Ware kann früher verfügt werden. Bei einem allfälligen Wechsel des Spediteurs ist für den zugelassenen Warenort eine neue Bewilligung einzuholen.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager