Innergemeinschaftlicher Erwerb

Aus Logistik-Wiki
Version vom 25. Juni 2015, 07:32 Uhr von Hagan (Diskussion | Beiträge) (praxisnähere Beschreibung und Verlinkung)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Als innergemeinschaftlicher Erwerb wird ein eigenständiger Steuertatsbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem der grenzüberschreitende Erwerb von Gegenständen grundsätzlich im Staat des Erwerbers der Umsatzsteuer unterworfen wird. (Bestimmungslandprinzip!)

Nachstehende Ausführungen gelten nur für Erwerber, die als Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dem innergemeinschaftlichen Erwerb im Land des Käufers entspricht eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung oder Verbringung im Lande Verkäufers.

Fakten

Die steuerfreie IG-Lieferung (Versendung für den Verkäufer / Erwerb für den Käufer) ist durch Verwendung der jeweiligen UID-Nummer in einer entsprechenden Rechnung zu dokumentieren.

 Muster Rechnung Innergemeinschaftliche Lieferung


Weblinks

BMF Umsätze innerhalb der EU

siehe auch

Intrastat

Verantwortlicher

Anton Hager