ADN

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Version vom 29. Juni 2015, 07:52 Uhr von Hagan (Diskussion | Beiträge) (Formulierung ADN vereinheitlicht)
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ADN (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation) bedeutet Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen.


Fakten

Wenn der Beförderung auf Binnenwasserstraßen eine See- Straßen- Eisenbahn oder Luftbeförderung folgt oder vorausgeht, dürfen anstelle des Beförderungspapiers nach ADN 5.4.1 auch die vorhandenen Beförderungspapiere für den See-, Straßen, Eisenbahn- bzw. Lufttransport verwendet werden.

Dies unter der Voraussetzung, dass die Angaben den Regelungen gem. IMDG-Code, ADR,RID oder oder DGR entsprechen und für den Fall, dass ADN Zusatzangeben erfordert, diese an geeigneter Stelle eingetragen worden sind.

Weblinks

offizielle deutsche Übersetzung ADN

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager