Zollwert

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Der Zollwert einer Ware ist der Wert, der für die Berechnung der Zollschuld zu Grunde gelegt wird. Der Zollwert setzt sich aus dem Rehnungsbetrag, Hinzurechnungen und Abzügen zusammen. Ein Beispiel wäre u.a. die anteiligen Fracht- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringers der europäischen Union. Der Zollwert ist also vereinfacht gesagt der Wert der Ware beim Grenzübertritt in das Zollgebiet der europäischen Union.


Fakten

Grundlage für die Ermittlung des Zollwertes ist in der Regel der Rechnungspreis, abzüglich eventuell Skonto, und die durch Incoterms ausgedrückte Lieferbedingung.

Der Zollwert wird benötigt zur Berechnung der Zollabgaben und ggf. weiterer Abgaben (z. B. Verbrauchsteuern) und der Einfuhrumsatzsteuer.

Zollwert bei der Einfuhr

Für die Berechnung der Zollabgaben ist der Zollwert an der EU-Außengrenze maßgebend.

Für die Berechnung der österr. Einfuhrumsatzsteuer ist der errechnete Wert an der österr. Grenze heranzuziehen.


Beispiel Rückrechnung vom Rechnungsbetrag Betrag in € Code im e-Zoll-Programm Beschreibung gem. Zollprogramm
Einkaufspreis auf Zollrechnung CIP Kundl 29.000
abzüglich Fracht von EU-Außengrenze bis Kundl 1.500 ABIG Beförderungskosten in der Gemeinschaft
Zollwert EU-Außengrenze (hier: Bremerhaven) 27.500
zuzüglich Fracht EU-Außengrenze bis Kundl für Berechnung EUSt. 1.500 ZBBO Beförderungskosten bis zum Bestimmungsort (EUST)
abzüglich Fracht österr. Grenze (Kufstein) bis Kundl 200 ABOE Beförderungskosten ab österr. Grenze
Wert österr. Grenze für Berechnung EUSt. 28.800


Beispiel Hinzurechnung zum Rechnungsbetrag Betrag in € Code im e-Zoll-Programm Beschreibung gem. Zollprogramm
Einkaufspreis auf Zollrechnung FOB Shanghai 100.000
zuzüglich Fracht von Shanghai bis EU-Außengrenze 2.500 ZBAG Beförderungskosten außerhalb der Gemeinschaft
Zollwert EU-Außengrenze (hier: Hamburg) 102.500
zuzüglich Fracht EU-Außengrenze (hier: Hamburg) bis Kundl 1.500 ZBBO zzgl. Beförderungskosten bis zum Bestimmungsort (EUST)
abzüglich Fracht österr. Grenze (Kufstein) bis Kundl 200 ABOE abzgl. Beförderungskosten ab österr. Grenze
Wert österr. Grenze für Berechnung EUSt. 103.800

Zollwert bei der Ausfuhr

Der Wert an der EU-Außengrenze wird NICHT berechnet, da es in der EU keine Ausfuhrzölle gibt.

Für die österr. Handelsstatistik, ist jedoch eine Abgrenzung des Zollwerts Österreichische Grenze vorzunehmen.

Bei Lieferkondition mit Kostenübergang außerhalb Österreichs (z.B. FOB Hamburg) erfolgt mit dem Zollcode FRA- ein Abzug des im Rechnungsbetrag enthaltenen Frachtanteils ab österr. Grenze.

Bei Lieferkondition mit Kostenübergang innerhalb Österreichs (z. B. FCA St. Pölten) erfolgt mit dem Zollcode FRA+ eine Hinzurechnung für den kalkulierten österr. Frachtanteil bis zur österreichischen Grenze.


Weblinks

Ausführungen zum Zollwertanmelder gem. zoll.de

siehe auch

Formular ZW1 zur Berechnung des EU-Zollwerts

Verantwortlicher

Maja Lukic