Spediteur

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Spediteur ist, wer es übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen. (§ 407 UGB Unternehmensgesetzbuch)

Fakten

Eine Spedition organisiert den Warentransport und übernimmt damit verbundene Nebenleistungen, wie Transportmittelauswahl, Abschluss eines Frachtvertrags und Bearbeiten der Frachtpapiere, Erledigung von Zollanmeldungen (Export/Import/Transit) etc.

Kundenauftrag/Speditionsauftrag - Transportauftrag/Frachtvertrag

Interessenwahrungs- und Sorgfaltspflicht

Der Spediteur hat das Interesse des Auftraggebers wahrzunehmen und seine Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.

Haftung Spediteur

Der Spediteur ist verantwortlich (= haftbar) für die sorgfältige Auswahl beauftragter Auftragnehmer (z.B. Frachtführer) gem. gesetzlicher Regelungen im ABGB und UGB; weiters AÖSp und SLVS (Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein)

Haftung Frachtführer (Verkehrsträger Straße)

gem. gesetzlicher Regelung im UGB; weiters CMR

Haftung Frachtführer (andere Verkehrsträger)

  • Bahntransport - gem. CIM
  • Luftfracht - gem. MÜ (Montrealer Übereinkommen 1999), WA (Warschauer Abkommen) in der Fassung des Haager Protokolls 1955 und weitere Abkommen
  • Ocean - gem. internat. Seeschifffahrtsabkommen (Hamburger Regeln 1978) und weitere Abkommen

Selbsteintritt

Bei Selbsteintritt führt der Spediteur die Transportdienstleistung selbst aus und übernimmt zusätzlich zur Haftung als Spediteur auch jene als Frachtführer.

Weblinks

kurze Übersicht Haftungen CMR

siehe auch

AÖSP - Grundlage für Speditionsvertrag

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)

Transportauftrag - Frachtvertrag

CMR-Frachtbrief

CIM-Frachtbrief


Verantwortlicher

Anton Hager