Mindestlohngesetz (MiLoG)

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Das seit 1.Jan.2015 gültige deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) verlangt die Einhaltung eines Mindestlohns. Die damals festgesetzte Höhe von € 8,50 brutto pro Stunde wurde per 1.1.2017 auf € 8,84 erhöht. Die Unterschreitung dieser generellen Lohnuntergrenze bei Fahrten nach oder von Deutschland wird behördlich sanktioniert. Die Anwendung bei reinen Transitfahrten durch Deutschland ist derzeit ausgesetzt.

Seit 1. Juli 2016 gilt auch in Frankreich ein Mindestlohngesetz für internationale Transporte von und nach Frankreich und innerfranzösische Transporte unter Kabotage-Regeln.

Fakten

Die Mindestlohngesetze legen fest, dass der Fahrer bei Behördenkontrollen eine diestbezügliche Bestätigung (Einhaltung der jeweils gültigen Mindestentlohnung und anderer sozialer Mindeststandards) vorweisen kann.

Eigenfuhrpark

Die Gesetzeskonformität im Eigenfuhrpark ist durch Arbeitsverträge gewährleistet.

Fixe Subunternehmer

Die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG ist integraler Bestandteil des Zusammenarbeitsvertrages mit jedem aktiven Subfrächter. Die diesbezüglichen Nachweise liegen im Team Partnerfuhrpark auf. Der Hinweis zur Einhaltung der MiLoG-Anforderungen aus MiLoG steht im Transportauftrag.

Subunternehmer ohne Zusammenarbeitsvertrag

Die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird ausdrücklich in unserem Transportauftrag unter Pt. 1 m) eingefordert.

Nach Vorgabe druch die Geschäftsführung wird von wichtigen Subunternehmern eine Bestätigung eingefordert. Der Ordner mit den erhaltenen Bestätigungen wird bei Julia Wimmer geführt.

MiLoG Rundschreiben - Beispiel an Fa. Fixemer Logistics

in Car_O gab es eine automatische Sperre der Kundennummer bei Fehlen der Bestätigung Bewertung der Subunternehmer

Diese Sperre liegt in LBase (noch) nicht vor.

Der Eingang der MiLoG-Bestätigung IST NICHT durch die Dispositionsrisikoanalyse geprüft.


Weblinks

Erläuterungen zum Deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) durch die Wirtschaftskammer

Informationen der Wirtschaftskammer zum franz. Mindestlohngesetz

siehe auch

MiLoG-Bestätigung durch fixen Sub BC Logistik

Bewertung der Subunternehmer

Überprüfung der Risikoabdeckung bei der Disposition - Dispositionsrisikoanalyse

LKW Ablauf - Auftragsabwicklung

Verantwortlicher

Julia Wimmer