DGR

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Dangerous Goods Regulations (DGR) ist ein Regelwerk für den Transport von Gefahrgut im Luftverkehr der IATA.

Fakten

Die DGR-Bestimmungen sehen vor, welche Gefahrgüter im Luftverkehr versendet werden dürfen und wenn ja, welche Nettomenge pro Versandstück nicht überschritten werden darf. Außerdem muss die Verpackung der Güter nach besonderen Richtlinien vorgenommen werden. Bestimmte verschiedene Stoffe dürfen nicht zusammen in einem Versandstück versendet werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass einige Güter nur per Frachtflugzeug und nicht per Passagierflugzeug versendet werden dürfen - für beide Flugzeugarten gibt es meistens unterschiedliche Maximalmengen der Gefahrgüter. Zudem müssen Versandstücke mit Gefahrsymbolen und sonstigen Markierungen (z.B. cargo aircraft only) gekennzeichnet werden. Der Versender muss eine Versendererklärung (Shipper's Declaration) ausfüllen. Informationen darauf sind u.a. UN-Nummer, Gefahrstoffname (auf Englisch), Nettomenge, Gefahrenklasse, Verpackungsgruppe und Verpackungsanleitung-Nummer. In einigen Fällen muss eine 24h-Notfallnummer auf der Versendererklärung angegeben werden.

Die Dangerous Goods Regulations regeln auch, ob gefährliche Güter von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden dürfen, und wenn ja, ob im aufgegeben Gepäck oder im Handgepäck.

Bei dem Transport von Lithiumbatterien ist auf eine besonders sorgfältige Deklaration, Verpackung und Markierung zu achten. Schwere Unfälle bei dem Transport von Lithiumbatterien im Luftverkehr führten zu Verschärfungen in den Vorschriften. Zum 1. April 2016 treten weitere verschärfte Vorschriften in Kraft (siehe: IATA_Lithium Batteries as Cargo in 2016_Update III).

Die Dangerous Goods Regulations übernehmen die von der ICAO herausgegebenen Technical Instructions For The Safe Transport of Dangerous Goods by Air, letztere erscheinen alle zwei Jahre. Daneben haben alle Staaten und Airlines die Möglichkeit, spezielle Bestimmungen (i. d. R. Verschärfungen der allgemein geltenden Bestimmungen) und Bedingungen festzulegen. Diese speziellen Bestimmungen sind ebenfalls in den IATA-Gefahrgutvorschriften zu finden.

Die IATA-Gefahrgutvorschriften werden in einem jährlich aktualisierten Handbuch veröffentlicht.

Versender von Gefahrgut müssen IATA-DGR-geschult sein.

Verstöße gegen die IATA-Gefahrgutvorschriften können strafrechtliche Folgen haben. Bei Verstößen gibt es eine Meldepflicht gegenüber den nationalen Behörden (Austro Control).


Aufgaben des Luftfracht-Gefahrgutbeauftragten

Gefahrgutbeauftragte berät das Unternehmen bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung aufgeworfen werden, überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Rahmen der Gefahrgutbeförderung, weist auf eventuelle Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen hin und kontrolliert die Behebung dieser Mängel.
Der Gefahrgutbeauftragte muss genau Buch über seine Prüfungen führen und am Ende des Jahres einen Gefahrgutbericht erstellen.
Außerdem übernimmt der Gefahrgutbeauftragte in einem Unternehmen die Schulung der anderen Mitarbeiter und prüft, ob das Unternehmen alle nötigen Kenntnisse besitzt, die zur Identifizierung von Gefahrgut und beim Kauf von Beförderungsmitteln nötig sind.


Gefahrengutbeauftragte für die Luftfracht

Die beiden Gefahrengutbeauftragten vertreten sich und sprechen den Urlaub gemeinsam ab. Im Falle, dass beide nicht anwesend sind, wird die Abwicklung der DG-Sendung an DG-Solution, Herr Rissnar, Tel: +676 523 57 30 abgetreten.


Bestellung Gefahrengutbeauftragte Luftfracht


Audit Gefahrengut für die Luftfracht

2017

2015



Schulungen

Schulungsplan

Im Januar wird durch den Bereichsleiter AIR überprüft, für welchen Mitarbeiter neue Schulungen gebucht werden müssen.

Schulungsdatum geschulter MA Typ Gültig bis Sonstiges
  2014.10.03   Schulung nach DGR PK 1.3.6 - MA DERLER   PK 1.3.6   2016.10.31   DGR Alt
  2014.10.20   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA ERLACHER   PK 4.7   2016.10.31   DGR Alt
  2014.10.20   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA GARTLGRUBER   PK 4.7   2016.10.31   DGR Alt
  2015.09.09   Schulung nach DGR PK 1.3.6 - MA DACHAUER   PK 1.3.6   2017.09.30   DGR Alt
  2015.09.18   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA ERLACHER K   PK 4.7   2017.09.30   DGR Alt
  2015.09.18   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA PICHLER   PK 4.7   2017.09.30   DGR Alt
  2015.09.18   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA GRADISCHNIG   PK 4.7   2017.09.30   DGR Alt
  2016.10.25   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA ERLACHER   PK 4.7   2018.10.31   DGR Erkennung
  2016.10.25   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA GARTLGRUBER   PK 4.7   2018.10.31   DGR Erkennung
  2016.10.21   Schulung nach DGR PK 2 - MA ERLACHER   PK 2   2018.10.31   DGR Batteries
  2016.10.21   Schulung nach DGR PK 2 - MA DERLER   PK 2   2018.10.31   DGR Batteries
  2016.10.21   Schulung nach DGR PK 2 - MA DACHAUER   PK 2   2018.10.31   DGR Batteries
  2016.10.16   Schulung nach DGR PK 1.3.6 - MA DERLER   PK 1.3.6   2018.10.31   DGR Verantwortliche
  2017.09.29   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA CHEN   PK 4.7   2019.09.30   DGR Erkennung
  2017.09.27   Schulung nach DGR PK 1.3.6 - MA DACHAUER   PK 1.3.6   2019.09.30   DGR Verantwortlicher
  2017.09.29   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA KOREN   PK 4.7   2019.09.30   DGR Erkennung
  2017.09.29   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA REINTHALER   PK 4.7   2019.09.30   DGR Erkennung
  2017.09.29   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA BORN   PK 4.7   2019.09.30   DGR Erkennung
  2017.09.29   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA BRANDSTETTER   PK 4.7   2019.09.30   DGR Erkennung
  2017.10.30   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA GRADISCHNIG   PK 4.7   2019.10.31   DGR Erkennung
  2017.10.30   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA PICHLER   PK 4.7   2019.10.31   DGR Erkennung
  2018.10.16   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA BRITZ   PK 4.7   2020.10.31   DGR Erkennung


         

Schulung nach DGR PK 1.3.6

Muss besucht werden vom DGR Verantwortlichen.

Inhalte:
- allgemeine Philosophie
- Begrenzungen
- allgemeine Anforderungen für Versender
- Klassifizierung
- Verzeichnis gefährlicher Güter (Gefahrgutliste)
- allgemeine Verpackungsanforderungen
- Verpackungsanweisungen
- Markierung und Kennzeichnung
- Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Annahmeverfahren (nur für Personalkategorie 6)
- Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Information an den Flugzeugführer (nur für Personalkategorie 6)
- Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- Verfahren bei Notfällen
- praktische Übungen

Schulung nach DGR PK 4.7

Muss von jedem Luftfracht Mitarbeiter besucht werden.

Inhalte:
- allgemeine Philosophie
- Begrenzungen
- Markierung und Kennzeichnung
- Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- Verfahren bei Notfällen

Schulung nach DGR PK 2

Sonderschulung für Lithiumbatterien

Inhalte:
- allgemeine Philosophie
- Klassifizierung (ohne Klasse 7)
- Verzeichnis gefährlicher Güter (Gefahrgutliste)
- allgemeine Verpackungsanforderungen
- Verpackungsanweisungen
- Markierung und Kennzeichnung
- Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- Verfahren bei Notfällen
- praktische Übungen


Gefahrgutauswertung

Der Gefahrgutbeauftragte muss am Ende des Jahres einen Gefahrgutbericht erstellen, der beim QMB vorzulegen ist.

Weblinks

Wikipedia Dangerous Goods Regulations (DGR)

siehe auch

Verantwortlicher

Karin Erlacher-Boeheim