Zolllager

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Zolllager dienen der befristeten und nach einer gewissen Zeit gebührenpflichtigen Aufbewahrung von Gütern, die noch nicht verzollt worden sind.


Fakten

In Zolllagern werden Waren für den Zeitraum gelagert, bis sie in den freien Verkehr gelangen oder bis festgestellt wird, was mit der Ware geschehen soll, ob sie beispielsweise wieder ausgeführt wird oder nicht.


Als Zolllager gilt jeder von der Zollbehörde zugelassene und unter zollamtlicher Überwachung stehende Ort, an dem Waren unter festgelegten Voraussetzungen gelagert werden können.

Falls Waren nur physisch eingeführt werden, jedoch nicht in den freien Verkehr gelangen, sondern weiterverkauft werden sollen, handelt es sich um Transithandel.


Nach dem geltenden Zollkodex gibt es sechs Arten von Zolllagern, die in zwei Gruppen zusammengefasst werden:


Öffentliche Zolllager

sind Lager, die jedermann für die Lagerung von Waren zur Verfügung stehen. Die Typen A und B werden von Spediteuren eingerichtet, Typ F Lager werden von Zollbehörden eingerichtet.


  • Beim Lagertyp A ist der Lagerhalter für die Ware verantwortlich, für die Überführung aber der Einlagerer.
  • Beim Lagertyp B ist der Einlagerer für die Einhaltung der Vorschriften während der Lagerung und auch für die Überführung ins Lagerverfahren verantwortlich.
  • Beim Lagertyp F ist die Zollbehörde der Lagerhalter.


Private Zolllager

sind Lager, die bei hohem Lagerbedarf vom Lagerhalter eingerichtet werden.

ACHTUNG: Lagerhalter muss auch Einlagerer sein.


  • Beim Lagertyp C hat der Lagerhalter nur mit der Zollbehörde Zugriff auf die Lagerwaren.
  • Beim Lagertyp D hat der Lagerhalter auch ohne die Zollbehörde Zugriff auf die Lagerwaren.
  • Beim Lagertyp E muss die Lagerung nicht zwingend an einem als Zolllager zugelassenen Ort erfolgen. Es wird nur das Zolllagerverfahren genehmigt.


Zolllager müssen von so genannten Freilagern abgegrenzt werden. Freilager sind nach dem Zollrecht: Freizonen, die den Umschlag und die Lagerung von Waren im Außenhandel erleichtern, so dass diese Aktivitäten möglichst wenig durch (Zoll-) Formalitäten behindert werden.

Weblinks

Zolllager

siehe auch

Verantwortlicher

Maja Lukic