Luftfracht Sicherheitsprogramm

Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Schriftliche Darstellung aller Sicherungsmaßnahmen des Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versender.

Fakten

Luftfracht Sicherheitsprogramm

<b=r>

Luftfracht Sicherheitsprogramm ABLAGE =



Mitarbeiterinformation über Änderungen

Datum Rundmail MA Anhang
  18.11.2016   LFSP - Änderung der gültigen Entscheidung - 08.11.2016   ÄnderungenRB112016
  18.07.2017   2017 VO SA 815 DE   Beschluss Cargo DE C(2017)3030 Kleine Änderungen

  Zusammenfassung Kleine Änderungen Cargo 06 2017

  04.07.2019   Ergänzung LFSP bzgl.Beförderung Diplomatenpost   Info Beförderung von Diplomatenpost mit Unterschriften
  04.07.2019   Verfahrensanweisung LFSP mit Unterschrift   20190704 Verfahrensanweisung LFSP mit Unterschrift
  12.02.2020   Verfahrensanweisung LFSP Fracht mit hohem Risiko mit Unterschrift   20200617 Verfahrensanweisung LFSP HRCM mit Unterschrift
  21.09.2020   Verfahrensanweisung EU-Datenbank   2020_09_21_Verfahrensanweisung EU DB mit Unterschrift
  Datum    

Anweisungen

Folgende Anweisungen sind jederzeit von den Mitarbeitern der Abteilung Luftfracht zu befolgen:

Status Überprüfung von Bekannten Versendern

Bei Sendungen eines Bekannten Versender ist vor Übernahme der Ware (1x pro Kalendertag) auf der EU-Datenbank der aktuelle Status des Bekannten Versender zu überprüfen. Hat dieser den Status Bekannter Versender verloren, verliert die Sendung den sicheren Status und muss einer X-Ray Kontrolle unterzogen werden.

LINK: EU-Datenbank

Die Zugangsdaten sind geheim. Siehe Bekannte Versender

Zutrittsmethode zu den Berger Logistik Büros Air

  • Der Zutritt in unsere Büroräumlichkeiten ist nur Mitarbeitern von Berger Logistik erlaubt, bzw. anderen Personen nur in Begleitung von Berger Mitarbeitern.
  • Ein unbesetztes Büro muss immer versperrt sein.

Qualitätskontrolle bei der Annahme von Luftfracht

Luftfrachtsendungen werden vor Übergabe an die Fluglinie ausschließlich an reglementierte Beauftragte (regB) überstellt. Bei etwaiger Überbringung von Dokumenten oder ähnlichen Besuchen des Standorts des regB ist auf die Sicherheitsstandards des Luftfahrtsicherheitsprogramms respektive des Kaptiels 11.2.3.9 der DVO (EU)2015/1998 zu achten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die Ware darf nicht unbeaufsichtigt auf der Rampe des Handling Agenten gelagert werden.
  • Das Lagertor hat außer bei Manipulationen immer geschlossen zu sein.
  • Bei Abwesenheit des Handling Personals haben sämtliche Zugänge zum Lager verschlossen zu sein.

Abweichungen zu diesen Standards sind sofort dem Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form zu melden.

Einstellung neuer Luftfrachtmitarbeiter

Aufgrund der Ausarbeitung neuer EU-Gesetze, haben sich die Kriterien desöfteren geändert. Die Entwicklungen sind im Thema Zuverlässigkeitsüberprüfung nachzulesen.

Ab dem 1. August 2019 müssen sich alle Personen, die neu eingestellt werden, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 11.1.4 gemäß der DVO (EU) 2019/103 zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 unterziehen.

Weblinks

EU-Datenbank Reglementierter Beauftragter und Bekannter Versender

siehe auch

Verantwortlicher

Stefan Dachauer