Kategorie:AEO
Alle Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind, können den Status AEO beantragen. Dazu zählen auch rein national tätige Frachtführer, Lagerhalter etc., sofern sie mit Nichtgemeinschaftsware zu tun haben (Lagerung/Beförderung). Das Audit zum AEO wird vom zuständigen Zollamt durchgeführt.
Ziel der Norm
Die Zertifizierung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO Authorized Economic Operator) bestätigt, dass ein in der EU ansässiges Unternehmen ein besonders zuverlässiger und vertrauenswürdiger Geschäftspartner ist. Der AEO-Status ist beispielsweise Voraussetzung für die >>Einzige Bewilligung für vereinfachte Verfahren<< (SASP) für eine zentrale Zollabwicklung innerhalb der EU.
Elemente der Zertifizierung nach AEO
- "AEO Zollrechtliche Vereinfachungen“ (für Erleichterungen im Zollbereich)
- "AEO Sicherheit“ (für Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen)
- "AEO Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (Kombination der beiden genannten Varianten)
Sicherheitserklärung Za251
Kunden, die eine AEO-Zertifizierung besitzen, können von BL eine Sicherheitserklärung Formular Za251 anfordern. Wenn dies der Fall ist, das Team Zoll
Wörgl kontaktieren. Wir befüllen die Sicherheitserklärung, lassen sie vom zuständigen Sicherheitsbeauftragten für AEO unterschreiben und legen diese nach Zusendung zum jeweiligen Kunden ab.
Weblinks
Unser Betrieb ist seit 8.2.2012 als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter – Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit (Full) – AEOF zertifiziert und vom Zollamt Innsbruck unter der Nummer ATAEOF128C8CV5 registriert. Ein eigenes Zertifikat wird von den österr. Zollbehörden NICHT ausgestellt. Der Status AEO ist mit einem Eintrag am dafür vorgesehenen EU-Server dokumentiert und nachgewiesen:
Datenbank auf EU-Server betreffend AEO Berger Logistik
siehe auch
Verantwortlicher
Georg Rainalter
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