Zollgebiet

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Als Zollgebiet bezeichnet man ein Gebiet, an dessen Grenzen Zölle (und eventuell weitere Abgaben) für eingeführte Waren erhoben werden und an denen Zoll- und Grenzkontrollen durchgeführt werden.

Fakten[Bearbeiten]

Das Zollgebiet ist zwar häufig mit dem Staatsgebiet identisch, aber nicht immer. Deshalb ist auch die Zollgrenze nicht immer identisch mit der Staatsgrenze, beispielsweise kann ein Freihafen zum Wirtschaftsgebiet und Steuergebiet eines Landes gehören, vom Zollgebiet aber ausgenommen sein.

Die EU hat einen gemeinsamen Binnenmarkt und infolgedessen ein gemeinsames Zollgebiet mit einer gemeinsamen Außengrenze. Innerhalb der EU sind die Staatsgrenzen deshalb keine Zollgrenzen mehr.

Weblinks[Bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter