Zollstraße
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Zollstraßen, sind ein Mittel, den Straßenverkehr in Grenzregionen ohne Zollkontrolle abzuwickeln. Die rechtlich exterritorialen Straßen verbinden zwei durch fremdes Staatsgebiet getrennte Orte eines Staates. Die Straßen sind normalerweise eingezäunt und werden auf der Basis von speziellen Abkommen durch die beteiligten Staaten überwacht.
Fakten[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter