Zollverfahren

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Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung bei der – auch nur vorübergehenden – Einfuhr oder Ausfuhr von Waren.

Fakten[Bearbeiten]

Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind zu dem betreffenden Verfahren anzumelden.

Standardmäßig erfolgt die Anmeldung zum gewünschten Zollverfahren im NCTS (eZoll).

Weblinks[Bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten]

Ausfuhrverfahren

Versandverfahren

Einfuhrverfahren


Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter