Versicherung - SVS / RVS / LVS

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Unter dem Speditionsversicherungsschein (SVS) und der Rollfuhrversicherung (RVS) versteht man jene Pflichtversicherungen die jeder Spediteur bei der Abwicklung eines Transportes für seine Kunden eindecken muss.

Auszug aus den AÖSp (§ 39): Der Spediteur ist, wenn der Auftraggeber es nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, verpflichtet, die Schäden, die dem Auftraggeber durch den Spediteur bei der Ausführung des Auftrages erwachsen können, bei Versicherern seiner Wahl auf Kosten des Auftraggebers zu versichern. Die Polizze für die Versicherung muss, insbesondere in ihrem Deckungsumfang, mindestens dem Speditions- und Rollfuhrversicherungsschein (SVS/RVS) entsprechen. Die Prämie hat der Spediteur für jeden einzelnen Verkehrsvertrag auftragsbezogen zu erheben und sie als Aufwendungen des Auftraggebers ausschließlich für die Speditionsversicherung in voller Höhe an die jeweiligen Versicherer abzuführen. Der Spediteur hat dem Auftraggeber auf Verlangen anzuzeigen, bei wem er die Speditionsversicherung gezeichnet hat.

Abweichend zu den Bestimmungen der AÖSp, müssen wir die Prämie NICHT an den Versicherer abführen, da dies bereits mit der laufenden Prämienzahlung abgegolten ist.

Ablauf

in Vorbereitung!

siehe auch

Verantwortlicher

Patrik Stadler