Kategorie:Zollabwicklung

Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Unter Zollabwicklung sind Informationen angeführt, die beim Transport von Waren über Zollgrenzen hinweg zu beachten sind. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Zoll- und Steuerbestimmungen ist Grundvoraussetzung für die Erbringung unserer Dienstleistungen.

Ablauf

Unsere eigenen Zollanmeldungen werden von den Mitarbeitern unseres Teams in Ludesch eingegeben.

Zollabwicklung Import

  • Gestellung des T1 am genehmigten Warenort Zementwerkstraße 33 und anschließend Importabfertigung ebendort
  • Gestellung des T1 am Amtsplatz Wolfurt und anschließend Importabfertigung ebendort


Zollabwicklung Export

Für Rohstoffversendungen von RB IP Ludesch mit Bestimmung USA wird die Ausfuhranmeldung erstellt.

Zollabwicklung Transit

Für Rohstoffversendungen von RB IP Ludesch mit Bestimmung Widnau wird im Anschluss an die Ausfuhr ein T2 erstellt.

siehe auch

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind:

  • Zollkodex der Europäischen Union (ZK)
  • Zollkodex-Durchführungsverordnungen (ZK-DVO)
  • nationale Durchführungsbestimmungen (z. Bsp. österr. Zollrechtsdurchführungsgesetz und - verordnungen, Umsatzsteuergesetz und Bundesabgabenordnung, Finanzstrafgesetz u.a.m.)

Verantwortlicher

Anton Hager