Kategorie:Zollabwicklung

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Unter Zollabwicklung sind Informationen angeführt, die beim Transport von Waren über Zollgrenzen hinweg zu beachten sind. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Zoll- und Steuerbestimmungen ist Grundvoraussetzung für die Erbringung unserer Dienstleistungen.

Ablauf

Unsere eigenen Zollanmeldungen werden von den Mitarbeitern unseres Teams in Ludesch eingegeben.

Alle erforderlichen Zolldokumente sind zur Bearbeitung an das Team Ludesch zu übermitteln.

Zollabwicklung Import

Auftraggeber Herkunft Anwendung Weiterleitung der Importdokumente
RB LKW aus CH Genehmigter Warenort (TIN) Zementwerkstr. 33 per Auto-Mail gem. Verfahrensanweisung
RB IP CTR per Truck aus div. Ländern Genehmigter Warenort (TIN) Zementwerkstr. 33 Team ocean in
RB IP CTR per Rail aus div. Ländern Amtsplatz Zollamt Wolfurt Team ocean in

Zollabwicklung Export

Auftraggeber Destination Anwendung Weiterleitung der Ausfuhranmeldung
RB IP LKW nach CH Genehmigter Warenort (TIN) Zementwerkstr. 33 keine Weiterleitung wegen Anschluss T2 (s.u.)
RB IP CTR nach USA Genehmigter Warenort (TIN) Zementwerkstr. 33 an Spediteur gem. Kundenauftrag und Verfahrensanweisung
Sunpor diverse Länder Genehmigter Warenort (TIN) gem. vorgeschriebener Ladestelle Postfach Team Sunpor

Zollabwicklung Transit

Auftraggeber Destination Anwendung Weiterleitung des erstellten T2
RB IP Widnau (CH) Genehmigter Warenort (TIN) Zementwerkstr. 33 Empfänger

siehe auch

Verfahrensanweisung Zollabwicklung Ludesch


Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind:

  • Zollkodex der Europäischen Union (ZK)
  • Zollkodex-Durchführungsverordnungen (ZK-DVO)
  • nationale Durchführungsbestimmungen (z. Bsp. österr. Zollrechtsdurchführungsgesetz und - verordnungen, Umsatzsteuergesetz und Bundesabgabenordnung, Finanzstrafgesetz u.a.m.)

Verantwortlicher

Anton Hager