ECS

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ECS (Export Control System) heißt Exportkontrolle. Es regelt die Freigabe durch das Zollamt im Ausfuhrverfahren und umfasst alle Rechtsvorschriften, die beim Export beachtet werden müssen.

Fakten

Exportkontrollen dienen der Verhinderung unerwünschter Exporte. In einigen Fällen sind Lieferungen bestimmter gelisteter Güter auch innerhalb der EU genehmigungspflichtig. Hinsichtlich Gehnehmigungspflicht bestehet eine Prüfpflicht nicht nur für den Exporteur/Versender, sondern auch für den Spediteur.

Ziele der Exportkontrolle

  • keine Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Nonproliferation)
  • keine unkontrollierte Verbreitung konventioneller Rüstungsgüter.
  • Terrorismusprävention (wirtschaftliche Isolierung)
  • Einhaltung von Exportverboten aus dem Bereich Umweltschutz und Abfallbereich

Ablauf des ECS

Bei der Ausfuhranmeldungen werden Sicherheitsdaten an das geplante EU-Austrittszollamt verschickt.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager