Ausfuhrzollstelle

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Die Ausfuhrzollstelle oder Ausfuhrzollamt ist jene Zollstelle, wo die für die Ausfuhr erforderli­chen Förmlichkeiten zu erledigen sind. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der Wahl des genehmigten Warenortes bei der Anmeldung.

Fakten

Der Ausfuhrzollstelle obliegt die zollamtliche Kontrolle und Freigabe der Ausfuhranmeldung. Im Falle eines Notfallverfahrens (Fall-back-Verfahren) wird vom zuständigen Ausfuhrzollamt dem Anmelder auf Antrag ein Nummernkreis zugeteilt. Die Notfalldokumente sind zum Abschluss des Notfallverfahrens an das Ausfuhrzollamt zu übermitteln.


Weblinks

Ausfuhrzollstellen in Österreich

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager