KVP - Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 5. März 2020, 09:24 Uhr

Qualität.jpg


Unter Qualitätsverbesserung verstehen wir jede Änderung eines Arbeitsprozesses, der einen Ablauf optimiert ("Kosten runter") oder das Ergebnis verbessert ("Qualität rauf").

Zweck

Diese Verfahrensanweisung beschreibt die Aufnahme, Weitergabe und Bearbeitung von Anregungen aller unserer Mitarbeiter zu Verbesserungen in unserem Unternehmen und betrifft JEDEN Mitarbeiter. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Optimierungspotentiale aufgedeckt und ehest an einer Umsetzung gearbeitet werden kann.

Jede unternehmerische Tätigkeit in unserem Unternehmen ist ein Prozess mit geplantem Ergebnis. Für sichere Resultate bedarf jeder Prozess einer kontrollierten Steuerung, Überwachung und Pflege.


Vorgehensweise und Zuständigkeiten

Problem- und Fehlerbeschreibungen Fehler sollen an den QMB weitergeleitet werden. Die Angabe von Lösungsvorschlägen ist erwünscht, aber nicht erforderlich. Alle Verbesserungsvorschläge werden beantwortet.

Die eingegangenen Vorschläge hat der QMB an die zuständigen Fach- bzw. Prozessverantwortlichen weiterzuleiten und die Bearbeitung zu verfolgen. Mangels Einigung über den Verbesserungsvorschlag, bietet der QMB den Prozessbeteiligten seine Hilfe als Moderator zur Beurteilung und Beschleunigung von Entscheidungen an.

Jeder Prozessverantwortliche hat eine Anregung im Hinblick auf die Umsetzung der angestrebten Qualitätsziele zu prüfen und ggf. notwendige Änderungen kurzfristig einzuleiten. Anregungen im Sinne dieser QMV dienen der kontinuierlichen Prozessoptimierung und sind in keinem Fall als Hinweis für Versäumnisse der Prozessverantwortlichen zu sehen.

Über den Bearbeitungsstand eines Vorschlages kann sich der Einreichende jederzeit beim QM-Beauftragten informieren.

Den Abschluss eines Vorgangs hat der QMB dem Einreicher unaufgefordert mitzuteilen.

Die Geschäftsführung unterstützt jegliche Maßnahmen zur kontinuierlichen Prozessverbesserung.

Dokumentation / Qualitätsaufzeichnung

Die Beurteilung der Relevanz für das Gesamtunternehmen obliegt der Geschäftsleitung. Angenommene, d.h. umgesetzte Verbesserungsvorschläge sind im Entwicklungsgespräch zu dokumentieren.

Eingeleitete Korrekturmaßnahmen werden vom QMB dokumentiert und in einer angemessenen Zeit nach deren Umsetzung auf deren Wirksamkeit beurteilt.

Für KVP-Vorschläge, deren Umsetzung dem Unternehmen erhebliche bzw. dauernde wirtschaftliche Vorteile verschafft, können im Verhältnis zu den dokumentierten Ergebenisverbesserungen Prämien vergeben werden. Dies wird im Anwendungsfall in Besprechungen von Geschäftsführung und Prozessverantwortlichen besprochen, festgelegt und dokumentiert.

Verantwortlicher

Geschäftsführung


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