Grundsatz- und Verbindlichkeitserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle Vorgesetzten und Mitarbeiter tragen Eigen- oder Mitverantwortung zur Umsetzung der Vorgaben aus dem QM-System.  
 
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Die Geschäftsführung erklärt hiermit die Verbindlichkeit der Verfahrensanweisungen, Bestimmungen mitgeltenden Unterlagen für das gesamte Unternehmen Berger Truck Service GmbH und den ausgelagerten Verwaltungsbereichen Finanzen, Controlling und Personalwesen.
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Die Geschäftsführung erklärt hiermit die Verbindlichkeit der Verfahrensanweisungen, Bestimmungen mitgeltenden Unterlagen für alle Aktivitäten des gesamten Unternehmens '''Berger Contract Logistics''' inklusive eventuell ausgelagerter Verwaltungsbereiche und/oder an Dritte vergebene Unternehmensprozesse.  
  
 
Die in diesen Dokumenten enthaltenen Regelungen, Maßnahmen und Anordnungen sind von allen Mitarbeitern des Unternehmens zu befolgen und stellen einen Bestandteil der [[Unternehmenspolitik]] dar.
 
Die in diesen Dokumenten enthaltenen Regelungen, Maßnahmen und Anordnungen sind von allen Mitarbeitern des Unternehmens zu befolgen und stellen einen Bestandteil der [[Unternehmenspolitik]] dar.

Aktuelle Version vom 7. September 2017, 06:15 Uhr

Verbindlich.jpg

Das Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Berger Contract Logistics gilt für alle Abteilungen und Bereiche sowie für die ausgelagerten Verwaltungsbereiche Finanzen, Controlling und Personalwesen. In Entsprechung der Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung der Regelwerke nach ISO 9001 und ISO 14001.

Die Geschäftsführung verpflichtet sich in der Funktion als QM-Beauftragter (QMB) für die ordnungsgemäße Funktion und Wirksamkeit des QM-System / Qualitätsmanagementsystem.

Alle Vorgesetzten und Mitarbeiter tragen Eigen- oder Mitverantwortung zur Umsetzung der Vorgaben aus dem QM-System.

Die Geschäftsführung erklärt hiermit die Verbindlichkeit der Verfahrensanweisungen, Bestimmungen mitgeltenden Unterlagen für alle Aktivitäten des gesamten Unternehmens Berger Contract Logistics inklusive eventuell ausgelagerter Verwaltungsbereiche und/oder an Dritte vergebene Unternehmensprozesse.

Die in diesen Dokumenten enthaltenen Regelungen, Maßnahmen und Anordnungen sind von allen Mitarbeitern des Unternehmens zu befolgen und stellen einen Bestandteil der Unternehmenspolitik dar.

Verantwortlicher

Frank Göbels


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