Sicherungsplan
Diese Verfahrensanweisung regelt als Betriebssicherungsplan die Zutrittskontrolle zum Betriebsgebäude und Betriebsgelände am Standort von Berger Contract Logistics.
Zutrittskontrolle allgemein
Der Zugang und das Sichern (d.h. das Abschließen) erfolgt gem. Anweisungen der Geschäftsführung, welche auch die Funktion als Betriebssicherungsbeauftragter innehat. Alle vergebenen Zutrittsberechtigungen (Chips/Schlüssel) sind dokumentiert.
Es gibt eine elektronische Zutrittskontrolle für das Gebäude und Firmengelände. Alles mit dem Chip getätigten Zu- und Austritte werden protokolliert.
Zu- und Ausgangskontrollen von Personen und Fahrzeugen gewährleisten, dass sich nur Berechtigte auf dem Gelände bzw. in den Räumlichkeiten aufhalten.
Zutrittskontrolle Betriebsgebäude
An Werktagen in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr ist der Haupteingang zum Bürogebäude unversperrt. Das Empfangspersonal ist beauftragt betriebsfremde Personen (Besucher) die das Gebäude betreten anzuhalten und die Zutrittsberechtigung zum Gebäude nach positiven Prüfung der Notwendigkeit für die freigegebenen Bereiche zu erteilen. Im Falle einer negativen Prüfung ist der Zutritt zu verwehren.
Zutrittskontrolle Betriebsgelände
An Werktagen ab 17:00 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden ist der Zutritt zum Firmengelände VERSPERRT.
Der Zutritt zum Gelände ist elektronisch gesichert. Der Zu- und Austritt wird elektr. protokolliert und per Videoaufzeichnung dokumentiert.
Entwurf - hier sind weitere Erklärungen und Regelungen geplant
Verantwortlicher
Frank Göbels
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