Hausordnung

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1. Einleitung

Das Zusammenleben in einem neuen und wachsenden Unternehmen erfordert ein Mindestmaß verbindlicher Regeln, die in dieser Hausordnung zusammengefasst sind. Der Anlass ist die Inbetriebnahme des neuen Multi User Warehouses in Erfurt. Das Unternehmen erwartet die Einhaltung der Hausordnungsregeln von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und weist darauf hin, dass schwerwiegendes oder wiederholtes Zuwiderhandeln arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

2. Arbeitszeit

I. Die effektive Arbeitszeit beginnt und endet am Arbeitsplatz. Daher muss die Buchung der Zeiterfassung direkt vor der tatsächlichen Arbeitsaufnahme bzw. sofort nach Beendigung der Arbeitstätigkeit erfolgen. Umziehen und Duschen gehört dementsprechend nicht zur Arbeitszeit.

II. Pausen müssen gestempelt werden. Sollten Mitarbeiter Ihre Pausenzeiten nicht einhalten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

3. Sicherheit

I. Das Haus ist mit einem elektronischen Schließsystem ausgestattet. Jeder/jede Angestellte erhält einen Chip als Schlüssel, der ihm/ihr Zutritt zu den Räumen gewährt, die für sie gemäß ihrer Funktion erreichbar sein müssen. Die Chipschlüssel sind höchstpersönlich zugeordnet, müssen stets sorgsam verwahrt und dürfen unberechtigten Dritten nicht überlassen werden. Die jeweiligen Zutrittsberechtigungen werden durch die Geschäftsführung bestimmt.

II. Verlust des Chips ist umgehend zu melden. Je Ersatzchip sind € 35,- für Material und Sperrarbeit zu bezahlen.

III. Wer immer das Haus verlässt, ist verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass die benutzte Tür hinter ihm/ihr wieder verriegelt. Das Verlassen des Hauses durch die Notausgänge ist, außer im Notfall, untersagt. Bei Unregelmäßigkeiten ist der Vorgesetze umgehend zu informieren. Dieser spricht weitere Maßnahmen mit dem Sicherheitsbeauftragten ab.

IV. Ein- und Ausgänge des Hauses sind videoüberwacht. Das Betreten und Verlassen wird aufgezeichnet.

V. Firmenfremde Personen (Fahrer, Besucher, etc.) dürfen sich im Objekt ausschließlich nur in Begleitung eines Mitarbeiters der BCL bewegen. Besucher haben sich im Empfangsbereich in das Besucherbuch einzutragen und den Besucherausweis, der dort ebenfalls aufliegt, gut sichtbar zu tragen. Ebenfalls muss jedem Besucher ein im Empfangsbereich aufgelegter Besucherflyer ausgehändigt werden. Verantwortlich hierfür ist der jeweils besuchte Mitarbeiter der BCL. Bei Antreffen von Personen ohne Begleitung ist wiederum der Vorgesetzte oder der Sicherheitsbeauftrage umgehend zu verständigen.

VI. Notausgänge, -wege und -stiegen sind jederzeit von Hindernissen freizuhalten. Ebenso darf die Zugänglichkeit der Sicherheitseinrichtungen für den Brandfall nicht verringert werden. Im Brandfall ist die Benutzung des Aufzugs untersagt. Zur Brandvermeidung ist das Hantieren mit offenem Feuer verboten. Rauchen auf dem gesamten Betriebsgelände ist verboten, außer auf den vorgesehenen Plätzen. Raucher und Raucherinnen sind verpflichtet, die aufgestellten Aschenbecher zur Entsorgung ihrer benutzten Rauchwaren zu verwenden.

VII. Auf dem gesamten Gelände gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h sowie die StVO.

VIII. In der Halle müssen Sicherheitsschuhe getragen werden.

IX. Die Nutzung von Handys und Smartphones ist nur für dienstliche Zwecke gestattet.

X. Der Konsum von Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz ist nicht gestattet. Weiterhin ist das Führen von Flurförderzeugen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss grundsätzlich untersagt. Dies bezieht sich auch auf Restalkohol.

XI.Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für persönliches Eigentum.

4. Gesundheit

Das Gebäude wurde in Hinblick auf das Wohlbefinden der Belegschaft errichtet, um einen Beitrag zu deren Gesundheit zu leisten. Um diese zu bewahren, ist auch das eigene Verhalten wesentlich.

I. Rauchen schadet der Gesundheit und verkürzt das Leben. Raucher und Raucherinnen haben stets dafür zu sorgen, dass sie Nichtraucher/innen nicht durch das Rauchen belästigen. Rauchpausen sind kurz zu halten und zählen nicht zur Arbeitszeit und sind nur bei den Raucherbereichen erlaubt.

II. Personen unter 18 Jahren ist das Rauchen auf dem ganzen Betriebsgelände und überall im Haus untersagt.

III. Den Mitarbeitern stehen Garderoben und Duschen zur Verfügung.

IV. Das Unternehmen weist darauf hin, dass Pausen von der Bildschirmarbeit vorteilhaft sind und genommen werden sollen.

V. Die Mittagspause darf nicht am Arbeitsplatz verbracht werden, dafür sind die Aufenthaltsräume und die Teeküchen vorgesehen. Generell darf am Arbeitsplatz keine Mahlzeit zu sich genommen werden.

VI. Jede Verletzung ist dem Vorgesetzten zu melden. Kleine Risswunden sind mit Pflaster zu versehen, größere Verletzungen sind dem Vorgesetzten zu zeigen, dieser entscheidet über das weitere Vorgehen.

5. Sauberkeit

Ein neues Haus ist nur so lange schön, wie es von all seinen Nutzern pfleglich behandelt wird. Deshalb ist es die Pflicht jedes/jeder Angestellten, das seine/ihre dazu beizutragen, dass die Schönheit des Neubaus gewahrt bleibt.

I. Der eigene Arbeitsplatz ist stets sauber zu halten.

II. Gläser, Tassen, Besteck sind nach dem Gebrauch, jedenfalls aber zum Ende des Arbeitstages in der Teeküche des betreffenden Stockwerks abzustellen und direkt in die Spülmaschine einzuräumen, wenn diese nicht gerade läuft oder sauberes Geschirr enthält.

III. Auch die Konferenzräume sind durch die Nutzer nach jeder Besprechung wieder ebenso sauber zu hinterlassen, wie man sie beim nächsten Mal vorfinden möchte.

IV. Müll ist getrennt in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.

V. Alle Kühlschränke und Kühlfächer haben von den Nutzern jeweils spätestens Freitagnachmittag von allen verbliebenen Essensresten geleert zu werden. Vergessenes wird von der Reinigungskraft/Küchendienst entsorgt.

VI. Besondere Achtsamkeit ist auch in den Garderoben, Duschräumen und Toiletten geboten. Sie müssen jeweils so sauber hinterlassen werden, wie man sie selbst vorfinden möchte. Mängel sind jeweils sofort bei der Haustechnik zu melden, insbesondere, wenn etwa in den Toiletten Seife, Handtücher oder WC-Papier ausgeht.

VII. Die Spinde in den Garderoben sind abschließbar. Jeder Mitarbeiter bringt sein eigenes Schloss mit. In den Spinden dürfen feuchte Kleidung oder Handtücher nicht über Nacht verbleiben.

VIII. Bei ordnungswidriger Verwendung kann das Unternehmen dem/der Beschäftigten die Nutzungsberechtigung entziehen.

IX. Mäntel, Jacken, Regenschutz etc. sind an den dafür vorgesehenen Garderobenmöbeln aufzuhängen.

X. Für die Einhaltung der Sauberkeitsregeln am Arbeitsplatz sind die Mitarbeiter selbst zuständig. Die Vorgesetzten sind in dieser Hinsicht gegenüber den Mitarbeitern weisungsbefugt.

XI. Im ganzen Haus ist darauf zu achten, dass Verschmutzung unterbleibt. Bei Missgeschicken ist der Verursacher zu deren unmittelbarer Anzeige und Beseitigung verpflichtet.

XII. Auf die Einhaltung der Sauberkeitsregeln wird unteranderem der Haustechniker achten. Er ist damit beauftragt, dafür zu sorgen, dass individuelles Fehlverhalten durch die Beschäftigten unterbleibt. Er ist daher befugt, Mängel im direkten Gespräch zu rügen, Verhaltenskorrekturen zu verlangen und, wenn erforderlich, auch die Vorgesetzten einzubeziehen.

6. Kleidung

Für die gewerblichen Mitarbeiter wird Arbeitskleidung seitens des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Sofern an bestimmten Arbeitsplätzen weitere persönliche Schutzbekleidung (z. B. Handschuhe) vorgeschrieben ist, wird diese vom Unternehmen gestellt und ist zu tragen. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit diesen Kleidungsstücken sorgsam umzugehen.

Für alle anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gilt, dass jeder/jede auf sein/ihr sauberes und adrettes Äußeres zu achten hat. Das Tragen von unangemessener Kleidung ist zu unterlassen, dies umfasst auch Sportbekleidung. Dementsprechend ist der Arbeitsplatz kein geeigneter Ort für verschmutzte oder ungewaschene/riechende Kleidung.

7. Getränke

Das Unternehmen stellt für die Angestellten Kaffee und Wasser zum Konsum während der Arbeitszeit kostenlos zur Verfügung. Dazu bitte die vom Unternehmen gestellten Wasserflaschen benutzen.

Der Konsum von Heißgetränken und anderen Getränke ist im Lager nicht gestattet. Weiterhin ist die Mitnahme der zur Verfügung gestellten Getränke nach außerhalb untersagt.

8. Parkordnung

I. Autos und motorisierte Zweiräder sind in den entsprechend markierten Zonen abzustellen.

II. Ausgewiesene Behindertenparkplätze sind für Berechtigte freizuhalten.

III. Die Besucherparkplätze sind für Besucher freizuhalten.

IV. Alle Ein- und Ausfahrten sind jederzeit freizuhalten.

9. Schlussbemerkung

Das Haus ist eine gebaute Visitenkarte des Unternehmens, die nur solange dessen Haltungen und Ansprüchen entspricht und das gewünschte Image stützt, wie es seine gepflegte Erscheinung bewahrt. Aus diesen Gründen wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen dieser Hausordnung stets von jedermann einzuhalten sind. Und auch darüber hinaus wird jeder/jede Angestellte gebeten, alles dafür zu tun, dass der Neubau all seinen Benutzern möglichst lange Freude bereitet.




Erfurt, am 1. Februar 2020

Die Geschäftsführung

Verantwortlicher

Michael Braun


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