Bericht und Untersuchung Vorfälle und Unfälle
Diese Verfahrensanweisung regelt die Berichtspflichten und den Umgang bei Vorfällen und Unfällen in allen Abteilungen von Berger Contract Logistics.
Abläufe bei einem Vorfall
In Erfüllung der Melde- und Unterweisungspflicht (Gesetz zum Arbeitsschutz) ist ein Vorfall (Beinahe-Unfall bei einer durchgeführten Tätigkeit) an den Vorgesetzen zu berichten. Dies zur Ableitung von Maßnahmen und zur Besprechung mit den Präventivkräften (Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsvertrauensperson).
Nicht meldepflichtig ist eine Verkehrssituation, die von anderen Beteiligten herbeigeführt und vom betroffenen Fahrer nicht beeinflusst werden konnte.
Abläufe bei einem Unfall
Unfall mit Personenschaden
Darunter versteht man einen Arbeitsunfall mit einem gesundheitlichen Schaden eines Mitarbeiters. Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht an den Vorgesetzten und an die zuständige Behörde (Arbeitsinspektorat).
Bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit und von mehr als 3 Tagen ist von der Personalabteilung unmittelbar nach Vorliegen der Krankschreibung eine Kopie des Berichts an die Präventivkräfte Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft weiterzuleiten.
Nachevaluierung
Die Sicherheitsfachkraft untersucht und dokumentiert den Unfallhergang und die Unfallursachen in Form eines SIGE-Dokuments (Sicherheits-Gesundheits-Dokument).
Falls im SIGE-Dokument Maßnahmen und/oder für notwendig befundene Mitarbeiterunterweisungen angeordnet, sind diese vom Vorgesetzten umzusetzen.
Die Überprüfung der Wirksamkeit der im SIGE-Dokument angeführten Maßnahmen ist in geeigneter Form zu evalulieren (z.B. in eigener Sicherheitssitzung).
Unfall ohne Personenschaden
Dies ein Versicherungsschaden und ist umgehend an die zuständige Abt. Versicherung zu melden.
Weblinks
Mitgeltende Dokumente
Krisenmanagement
Nothilfeplan
Brandschutz und Unfallschutz
Verantwortlicher
Frank Göbels
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