Arbeitsschutz und Unfallschutz

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Diese Verfahrensanweisung verfolgt das Ziel, die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen zur Verhinderung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.

Grundlage

Aufgrund der gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz ist für alle Arbeitsstätten, in denen ArbeitnehmerInnen (AN) beschäftigt werden, eine sicherheitstechnische (Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsvertrauenspersonen) und arbeitsmedizinische Betreuung (Betriebsarzt) verpflichtend notwendig.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle

Um Arbeitsunfälle weitestgehend auszuschließen ist zumindest einmal jährlich eine Sicherheitsschulung durch die Sicherheitsfachkraft durchzuführen.

Melde und Schulungsvorschriften nach Arbeitsunfällen

Die Verantwortung und der Ablauf ist in Bericht und Untersuchung Vorfälle und Unfälle geregelt.

Nach einem Arbeitsunfall oder schweren Vorfall ist eine Rückmeldung an alle Mitarbeiter und evt. betroffene Partner vorzunehmen, um ein wiederholtes Auftreten zu vermeiden. Die Basis für diese Rückmeldung bietet das Ergebnis der Ursachenuntersuchung.

Ansprechpartner

Brandschutzbeauftragter


Funktion Ansprechpartner Durchwahl Mobil Tel. Erreichbar
Sicherheitsfachkraft - : - - einmal im Monat im Betrieb ?
Betriebsarzt - : - - - einmal im Monat im Betrieb ?
Sicherheitsvertrauensperson _offen 1 _ _?_ während der Arbeitszeit
Brandschutzbeauftragter _offen 1 _ _?_ während der Arbeitszeit

Arbeitsplatzevaluierung

Hier ist ein Link zu PDF-Dokumenten SIGE Sioherheits-Gesundheits-Dokumente - offen

Arbeitsstoffe

  • hier ist ein Link mit Infos zu gefährlichen Arbeitsstoffen geplant - mit Sicherheitsdatenblättern .


Verantwortlicher

Frank Göbels


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