Sicherungsplan

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Diese Verfahrensanweisung regelt als Betriebssicherungsplan die Zutrittskontrolle zum Betriebsgebäude und Betriebsgelände am Standort von Berger Contract Logistics.

Zutrittskontrolle allgemein

Der Zugang und das Sichern (d.h. das Abschließen) erfolgt gem. Anweisungen des Geschäftsführers Manfred Mohn in seiner Funktion als Betriebssicherungsbeauftragter. Alle vergebenen Zutrittsberechtigungen (Chips) sind dokumentiert.

Es gibt eine elektronische Zutrittskontrolle für das Gebäude und Firmengelände. Alles mit dem Chip getätigten Zu- und Austritte werden protokolliert.

Zu- und Ausgangskontrollen von Personen und Fahrzeugen gewährleisten, dass sich nur Berechtigte auf dem Gelände bzw. in den Räumlichkeiten aufhalten.

Zutrittskontrolle Betriebsgebäude

An Werktagen in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr ist der Haupteingang zum Bürogebäude unversperrt. Das Empfangspersonal ist beauftragt betriebsfremde Personen (Besucher) die das Gebäude betreten anzuhalten und die Zutrittsberechtigung zum Gebäude nach positiven Prüfung der Notwendigkeit für die freigegebenen Bereiche zu erteilen. Im Falle einer negativen Prüfung ist der Zutritt zu verwehren.


Zutrittskontrolle Betriebsgelände

An Werktagen ab 17:00 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden ist der Zutritt zum Firmengelände VERSPERRT.

Der Zutritt zum Gelände ist elektronisch gesichert. Berechtigte können mit Chip das Rolltor in Abhängigkeit der vergebenen Berechtigung öffnen. Der Zu- und Austritt wird elektr. protokolliert und per Videoaufzeichnung dokumentiert.

Entwurf - hier sind weitere Erklärungen und Regelungen geplant

Krisenmanagement

Verantwortlicher

Frank Göbels


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