Amtsplatz
Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springenEin Amtsplatz wird durch das zuständige Zollamt festgelegt.
Die wichtigste Funktion eines Amtsplatzes ist die Möglichkeit zur Zollbeschau, vergleichbar mit den Möglichkeiten zur Zollanmeldung und -abfertigung am Zugelassenen Warenort.
Fakten[Bearbeiten]
Beim Ausfuhrverfahren ist die Anwendbarkeit eines Amtsplatzes durch die örtliche Zuständigkeit als Ausfuhrzollstelle festgelegt.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter