Freihafen
Ein Freihafen ist ein vom Zollgebiet ausgeschlossener Teil eines Seehafen. Ein Freihafen dient dem Umschlag und der Einlagerung von Waren, die noch keinem Zollverfahren zugeführt worden sind.
Fakten[Bearbeiten]
Freihäfen sind Exklaven der Zollfreiheit, die jedoch der Zollhoheit unterliegen.
In Freihäfen dürfen ohne zollrechtliche Beschränkungen Waren gehandelt, ein- aus- und umgeladen, befördert, gelagert und auch der üblichen Lagerbehandlung unterzogen sowie Schiffe gebaut, umgebaut und repariert werden. - Umsätze in den Freihäfen sind Auslandsumsätze und unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer.
Seit Aufhebung des Hamburger Freihafens per 01.01.13 existieren in Deutschland noch Freihäfen in Bremerhaven und Cuxhaven.
In Österreich ist im Donauhafen Wien eine Zollfreizone eingerichtet.
In Italien gibt es Freihäfen in Livorno und Triest.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter