Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm
Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen.
Die Reglemente dazu sind in der Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998/Kap.11 bzw. in der Aussendung des BMK vom 27.07.2020 zu finden.
Fakten[Bearbeiten]
Jeder Sicherheitsbeauftragte (Schulung nach 11.2.3.9 + 11.2.5) ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des Reglementierten Beauftragten Status erfolgen.
Aktuelle Kurse: -> aktuelle Kurse BMK
Jeder Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Luftfracht (Schulung nach 11.2.3.9) ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs unseres Online-Schulungsveranstalters STI zu absolvieren. Die Freigabe der Schulung erfolgt vom Sicherheitsbeauftragten. Sollte ein Mitarbeiter länger als 6 Monate abwesend sein, so ist die Schulung erneut zu beantragen und durchzuführen.
Schulungsunterlagen des BMK[Bearbeiten]
veraltet:
2016.11-Schulung nach BMVIT
2019.09-Schulung nach BMK
aktuell: 2022.02-Schulung nach BMK 11.2.3.9
Zusatz Sicherheitskultur
vom BMK zur Verfügung gestellt: Sicherheitskultur und Terrorismus 10.2021
Absolvierte Schulung nach 11.2.3.9.[Bearbeiten]
Dokumente unter QualiWiki(\\172.16.1.64] Z:/Luftfracht Sicherheit/....
Sonstige Schulungen / Tagungen[Bearbeiten]
Dominique Surkamp und Markus Ambach nahmen am 08.November 2016 an der Jahrestagung der reglementierten Beauftragten im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in Wien teil.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Stefan Dachauer