Zugelassener Empfänger

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Ein zugelassener Empfänger kann Waren, die im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen. Dabei brauchen die Waren nicht bei der Bestimmungszollstelle gestellt zu werden.

Fakten[Bearbeiten]

Für eine Beweilligung als zugelssener Empfänger bzw. zugelassener Versender ist eine Teilnahme am Verfahren NCTS zwingend erforderlich.

Weblinks[Bearbeiten]

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e4s1

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter