Audits nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Sicherheitskontrollen, die jedenfalls einer internen Qualitätskontrolle zu unterziehen sind:
 
Die Sicherheitskontrollen, die jedenfalls einer internen Qualitätskontrolle zu unterziehen sind:
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1. Betriebsgelände und Beauftragungen
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Zugangskontrolle zu Büroräumlichkeiten und Lager der Luftfracht
 
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Beauftragungen von Sicherheitskontrollen im allgemeinen
 
Beauftragungen von Sicherheitskontrollen im allgemeinen
 
Beauftragung des Screenings
 
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Verfahren des Screenings (falls eine Stelle beauftragt wurde, die kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch Screener und Geräte der in-ternen Qualitätskontrolle zu unterziehen
 
Verfahren des Screenings (falls eine Stelle beauftragt wurde, die kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch Screener und Geräte der in-ternen Qualitätskontrolle zu unterziehen
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2. Annahme der Luftfracht
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Verhalten bei beschädigten Sendungen
 
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direkte Anlieferung von bekannten Versendern
 
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Anlieferung durch eigene Mitarbeiter
 
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Anlieferung durch beauftragtes Transportunternehmen
 
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3. Dokumentation und Erteilung des Sicherheitsstatus
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Überprüfung der Eintragungen im Air Waybill
 
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4. Transport der Luftfracht
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Durch eigene Mitarbeiter
 
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Durch ein beauftragtes Transportunternehmen bei der Anlieferung
 
Durch ein beauftragtes Transportunternehmen bei der Anlieferung
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5. Schulungen der Mitarbeiter
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Kurze Auffrischung und Verständnisprüfung
 
Kurze Auffrischung und Verständnisprüfung
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6. Aufnahme neuer Mitarbeiter
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*6. Aufnahme neuer Mitarbeiter
 
Aufnahmeverfahren, beschäftigungsbezogene Überprüfung bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung
 
Aufnahmeverfahren, beschäftigungsbezogene Überprüfung bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung
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7. Sicherheitsprogramm
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Allfällige Aktualisierungen (inklusive Verfahren zu den Beauftragungen, bei einer Beauftragung an ein Screening-Unternehmen, das kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch die Geräte und das Screening Ver-fahren zu beschreiben)
 
Allfällige Aktualisierungen (inklusive Verfahren zu den Beauftragungen, bei einer Beauftragung an ein Screening-Unternehmen, das kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch die Geräte und das Screening Ver-fahren zu beschreiben)
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8. Berichte zu sicherheitsrelevanten Vorfällen
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Festlegung von Intervallen:
 
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alle Überprüfungen der Punkte 1. – 8. sind zumindest in einem Kalenderjahr zu erledigen
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== externe Audits ==
 
== externe Audits ==
  

Version vom 12. Juli 2016, 13:43 Uhr

Überprüfung sämtlicher Sicherheitskontrollen durch das Quality-Team. Für diese Funktion gibt es keine spezifische Schulung, der/die Sicherheitsbeauftragte können das selbst erledigen oder dafür eine Person schulen und nominieren.

Fakten

Die Sicherheitskontrollen, die jedenfalls einer internen Qualitätskontrolle zu unterziehen sind:

  • 1. Betriebsgelände und Beauftragungen

Zugangskontrolle zu Büroräumlichkeiten und Lager der Luftfracht Beauftragungen von Sicherheitskontrollen im allgemeinen Beauftragung des Screenings Verfahren des Screenings (falls eine Stelle beauftragt wurde, die kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch Screener und Geräte der in-ternen Qualitätskontrolle zu unterziehen

  • 2. Annahme der Luftfracht

Verhalten bei beschädigten Sendungen direkte Anlieferung von bekannten Versendern Anlieferung durch eigene Mitarbeiter Anlieferung durch beauftragtes Transportunternehmen

  • 3. Dokumentation und Erteilung des Sicherheitsstatus

Überprüfung der Eintragungen im Air Waybill

  • 4. Transport der Luftfracht

Durch eigene Mitarbeiter Durch ein beauftragtes Transportunternehmen bei der Anlieferung

  • 5. Schulungen der Mitarbeiter

Kurze Auffrischung und Verständnisprüfung

  • 6. Aufnahme neuer Mitarbeiter

Aufnahmeverfahren, beschäftigungsbezogene Überprüfung bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung

  • 7. Sicherheitsprogramm

Allfällige Aktualisierungen (inklusive Verfahren zu den Beauftragungen, bei einer Beauftragung an ein Screening-Unternehmen, das kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch die Geräte und das Screening Ver-fahren zu beschreiben)

  • 8. Berichte zu sicherheitsrelevanten Vorfällen

Festlegung von Intervallen: alle Überprüfungen der Punkte 1. – 8. sind zumindest in einem Kalenderjahr zu erledigen.

externe Audits

interne Audits

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Dominique Surkamp