Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springenSurdo (Diskussion | Beiträge) |
Surdo (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | + | Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglement dazu ist in der [https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/downloads/2015_1998_VO_konsolidiert_DE.pdf DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION]/ Kap. 11 zu finden. | |
= Fakten = | = Fakten = | ||
Version vom 13. Juli 2016, 10:53 Uhr
Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglement dazu ist in der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION/ Kap. 11 zu finden.
Fakten
Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen! Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des „reglementierten Beauftragten Status“ erfolgen.
Aktuellen Kurse: aktuelle Kurse bmvit
Weblinks
siehe auch
2014 Schulung nach 11.2.3.9.
- 2014.08.22 - Schulung nach 11.2.3.9. - MA BRUBI Ausgeschieden
- 2014.08.28 - Schulung nach 11.2.3.9. - MA ULUCI Ausgeschieden
2015 Schulung nach 11.2.3.9.
- 2015.08.14 - Schulung nach 11.2.3.9. - MA KELTI Ausgeschieden
Verantwortlicher
Dominique Surkamp