Zugelassener Empfänger: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. März 2019, 08:27 Uhr
Ein zugelassener Empfänger kann Waren, die im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen. Dabei brauchen die Waren nicht bei der Bestimmungszollstelle gestellt zu werden.
Fakten
Für eine Beweilligung als zugelssener Empfänger bzw. zugelassener Versender ist eine Teilnahme am Verfahren NCTS zwingend erforderlich.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Maja Lukic